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Sammelgesetz: Anpassungen am Inklusionsgesetz vorgesehen

Begriffliche Änderungen und Anpassungen im Bereich niederschwellige Dienste vorgesehen – Landesrätin Pamer: "Inklusion in allen Lebensbereichen soll weiter gestärkt werden"

BOZEN (LPA). Menschen mit Behinderungen sollen an allen Aspekten des gesellschaftlichen Lebens teilhaben können. Das Inklusionsgesetz des Landes (LG 7/2015), das seit 10 Jahren in Kraft ist, soll darum die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des Lebens fördern und gewährleisten. Im kürzlich von der Landesregierung gutgeheißenen Sammelgesetzentwurf werden mehrere Änderungen an diesem Gesetz vorgenommen, um es aktuellen, auch staatlichen Bestimmungen anzupassen. Diese betreffen einerseits die Terminologie: So wird festgelegt, dass im Sprachgebrauch der öffentlichen Verwaltung die Begriffe "Behinderung" oder "Person/Mensch mit Behinderung" andere Begrifflichkeiten (wie Handicap, behinderte Person oder Person mit besonderen Fähigkeiten) ersetzen sollen. 

Zudem wird die Anerkennung von schweren Behinderungen mit der Feststellung eines hohen oder sehr hohen Unterstützungsbedarf ersetzt. "Die Anpassung soll immer noch bestehende begriffliche Diskriminierungen beseitigen und einheitlich definierte Begriffe einführen", sagt Soziallandesrätin Rosmarie Pamer. Sie hatte die entsprechenden Änderungsvorschläge eingebracht. "Das Inklusionsgesetz ist eine wichtige rechtliche Basis, auf die in den vergangenen zehn Jahren viele Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen auf- und ausgebaut werden konnte. Die Inklusion soll nun weiter gestärkt werden, damit jedes Mitglied unserer Gesellschaft am Alltag in all seinen Facetten teilhaben kann", führt Landesrätin Pamer aus.

Mit einer weiteren Änderung wird nun auch die Diensttypologie der niederschwelligen sozialen Dienste gesetzlich festgeschrieben. Niederschwellig bedeutet, dass es kein Aufnahmeverfahren gibt, der Zugang freiwillig ist und der Besuch keiner Tarifbeteiligung unterliegt. Es wird zudem klargestellt, dass Personen, die in einem niederschwelligen Dienst einer Beschäftigung nachgehen, für ihre Tätigkeit ein Entgelt zusteht und eine Arbeitsunfall- und einer Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird. Aktuell gibt es in Südtirol sieben niederschwellige Dienste: fünf Treffpunkte für Menschen mit psychischen Erkrankungen und zwei Drop-In für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen.

LPA/ck