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Wohnreform startet: Mehr Sicherheit und Unterstützung für Einheimische
Mit 20. Juni 2025 tritt die neue Wohnreform in Kraft - Erste Neuerungen greifen sofort und erleichtern den Zugang zu gefördertem Wohnraum für Einheimische
BOZEN (LPA). Mit 20. Juni 2025 tritt das umfassende Reformpaket für die Wohnbauförderung in Kraft. Erste Regelungen gelten unmittelbar, andere werden mit zusätzlichen Durchführungsbestimmungen umgesetzt. "Ich bin froh über das rasche Inkrafttreten der Reform, nur zwei Wochen nach der erfolgreichen Abstimmung im Landtag. Nun ist der Weg frei für das umfassende Maßnahmenpaket des Landes zur Schaffung und Sicherung von bezahlbarem Wohnraum für Einheimische, welches Schritt für Schritt umgesetzt und seine Wirkung entfalten wird", sagt Wohnbaulandesrätin Ulli Mair, die die Reform gemeinsam mit den Landesräten Peter Brunner (Raumentwicklung) und Luis Walcher (Landwirtschaft/Tourismus) ausgearbeitet hat.
Vereinfachungen für bereits gestellte Ansuchen
Für Bürgerinnen und Bürger, die bereits einen Antrag auf Wohnbauförderung eingereicht haben, gibt es ab sofort Verbesserungen: Alle Ansuchen, die vor Inkrafttreten der Reform gestellt wurden und für die noch kein Beitrag bewilligt wurde, profitieren nun von Vereinfachungen. So entfallen aufwendige Vorgaben und Prüfungen – etwa zur Größe der Wohnung oder zum Vermögen der Eltern der Antragsteller. Das beschleunigt nicht nur die Bearbeitung, sondern schafft auch mehr Planungssicherheit für Bauwillige. Für diese Gesuche gilt weiterhin die zehnjährige Sozialbindung.
Wichtige Neuerungen für Ansuchen nach 20. Juni
Noch umfassender sind die Neuerungen für Förderansuchen, die nach dem 20. Juni 2025 eingereicht werden. Hier verlängert sich die Sozialbindung auf 20 Jahre. Somit bleibt die geförderte Wohnung für 20 Jahre der ansässigen Bevölkerung vorbehalten und darf weder frei verkauft noch anderweitig genutzt werden. Auch die Bindung für gefördertes Bauland wird auf 30 Jahre erhöht. Zusätzlich wird verpflichtend festgeschrieben, dass die Wohnungen an Ansässige gemäß Artikel 39 des Landesgesetzes für Raum und Landschaft gebunden sein müssen – es sei denn, diese Bindung besteht bereits. Diese Vorschrift gilt nun auch für neue Anträge auf Bauspardarlehen. Zudem gelten neue Bestimmungen hinsichtlich des Widerrufs oder des Verzichts auf den Beitrag.
Mit dem Inkrafttreten der Reform wurde auch ein neues Modell für den gemeinnützigen Mietwohnungsbau eingeführt. Die diesbezüglichen Förderrichtlinien wird die Landesregierung in Kürze beschließen. Gleichzeitig gilt die Neuregelung für die konventionierte Wiedergewinnung bestehender Wohnungen ab dann.
Reform wird Schritt für Schritt umgesetzt
Bereits in den kommenden Wochen folgen weitere Schritte zur Umsetzung: Die Landesregierung wird die Neuregelung für das Bausparen beschließen, die insbesondere junge Menschen und Paare beim Erwerb von Wohnraum unterstützt. Ebenfalls in Kraft treten wird die neu geschaffene Förderschiene für zinsbegünstigte Darlehen, für die derzeit die letzten Verhandlungen mit den Banken laufen.
Was die Neuregelung für einmalige Beiträge betrifft – darunter fallen etwa die Beitragshöhe sowie mögliche Zuschläge – steht ein Beschluss der Landesregierung noch aus. Voraussetzung für den Start dieser Maßnahmen ist der Abschluss der Arbeiten zur Digitalisierung des Beitragsverfahrens. Ein konkretes Datum für den Start wird noch bekannt gegeben.
LPA/san