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Unterhaltsvorschuss: Erhöhung ab Herbst

Mit dem Sammelgesetzentwurf, der in der ersten Juli-Sitzungsfolge im Landtag behandelt wird, kommen Anpassungen bei Beträgen, Auszahlungsdauer und Anspruchsberechtigung

LPA (BOZEN). Im vergangenen Dezember hatte die Landesregierung eine Anhebung der Maximalbeträge und weitere Anpassungen zum Unterhaltsvorschuss beschlossen (LPA hat berichtet). Mit dem Sammelgesetzentwurf Nr. 44/25, der in der ersten Juli-Sitzungsfolge des Landtages behandelt wird, werden nun die dafür notwendigen Gesetzesänderungen vorgenommen. "Ab 1. September können dann die erhöhten Beträge ausbezahlt werden", sagt Rosmarie Pamer, Landesrätin für Sozialen Zusammenhalt, Familien, Senioren, Genossenschaften und Ehrenamt.

Die Maximalbeträge variieren je nach Anzahl der Kinder, der neue Maximalbetrag für ein Kind beträgt 369 Euro, vorher waren es 328 Euro, bei 3 Kindern wird er von 669 Euro auf 752 Euro erhöht, bei 5 von 934 Euro auf 1051 Euro.

Zudem wurde die Leistung ausgeweitet: Wurde diese bisher bis zum 18. Lebensjahr des Kindes ausbezahlt, geschieht dies fortan bis zum 21. Lebensjahr – sofern der junge Erwachsene eine Ober- oder Hochschule besucht oder eine Berufsausbildung absolviert. Außerdem wurde der Faktor Wirtschaftliche Lage (FWL) von 2,2 auf 2,5 erhöht. 

"Dies bedeutet, dass künftig mehr Alleinerziehende um den Vorschuss ansuchen können", hebt Pamer hervor. "Damit wollen wir Einelternfamilien verstärkt unterstützen, wirtschaftlichen Notlagen vorbeugen und der vielfach psychisch und finanziell belastenden Situation entgegenwirken, die das Nichtbezahlen des Unterhaltes sowohl für den alleinerziehenden Elternteil als auch für aber auch für die Kinder sein kann."

LPA/red/ck