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Mitarbeitende können zeitweilig in Gewerbezonen untergebracht werden

Landesregierung genehmigt Änderung der Durchführungspläne für Zonen in Freienfeld, Leifers, Neumarkt, Tramin, Ratschings und Sterzing – Brunner: "Erleichterung für Wohnungsmarkt und für Betriebe"

BOZEN (LPA). In sechs Südtiroler Gemeinden können nun zeitweilig Mitarbeiterunterkünfte in Gewerbegebieten von Landesinteresse geschaffen werden. Die Landesregierung hat einem Beschluss, den Peter Brunner, Landesrat für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz, Energie, Raumentwicklung und Sport, eingebracht hatte, zugestimmt. Insgesamt können nun 191 Räumlichkeiten für die Unterbringung von Mitarbeitern genutzt werden. 

"Die getroffene Entscheidung folgt den Grundsätzen der Wohnreform 2025, nach denen die Unterbringung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zeitweilig auch in alternativen Nutzungszonen ermöglicht wird. Das entlastet den Wohnungsmarkt und die Betriebe, die Arbeitskräfte dringend benötigen", erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher. Die Landesregierung ziehe bei dieser Thematik an einem Strang und schaffe schrittweise Erleichterungen, die dem Arbeitsmarkt und der heimischen Wirtschaft zu Gute kämen.

Der Beschluss ermöglicht es nun in den Gewerbegebieten "Sadobre" in der Gemeinde Freienfeld, "Wurzer" in der Gemeinde Leifers, "Trudnerbach" in der Gemeinde Neumarkt, "Am Bahnhof" in den Gemeinden Neumarkt und Tramin sowie "Unterackern" in den Gemeinden Ratschings und Sterzing Räume zum Zweck der Unterbringung von Mitarbeitenden zu nutzen. Den Abänderungsanträgen für die jeweiligen Durchführungspläne wurde stattgegeben. 

Zufrieden mit der geschaffenen Möglichkeit zeigt sich Landesrat Peter Brunner: "Das Land geht in Gewerbezonen von Landesinteresse mit gutem Beispiel voran und schafft die Voraussetzungen, um kurzfristig den Wohnungsmarkt mit zeitweiligen Unterkünften zu entlasten." Nun könnten im Gewerbegebiet "Sadobre" 67 Räumlichkeiten, in der "Wurzer"-Zone 30, in der Zone "Trudnerbach" 2, "Am Bahnhof" 75 und in "Unterackern" 17 Räume für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genutzt werden. 

Der für Gewerbegebiete zuständige Landesrat für Handel, Handwerk, Industrie und italienische Bildung, Marco Galateo, betont: "Jetzt können wir den zahlreichen Betrieben und Unternehmen, die seit geraumer Zeit darum bitten, zeitweilige Unterkünfte für Mitarbeitende einrichten zu dürfen, eine positive Antwort geben. Wir haben nun ein effizientes Instrument, um sowohl das Personal als auch die Arbeitgeber zu unterstützen."

LPA/pir