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Anti-Bären-Spray: "Bedeutender Schritt für Sicherheit in den Wäldern"
Einsatz von Anti-Bären-Spray künftig auch für Gemeindepolizei und Zivilschutz gesetzlich verankert – Landesrat Walcher: "Wichtiger Schritt für den Schutz unserer Einsatzkräfte"
BOZEN (LPA). Mit der Verabschiedung des so genannten "Berg-Gesetzes" ("Legge Montagna") am 11. September im Senat sei ein bedeutender Schritt für die Sicherheit in den Wäldern gesetzt worden, unterstreicht Forstwirtschaftslandesrat Luis Walcher: "Ich halte dies für eine sehr gute Entscheidung: Wir schützen damit jene, die im Wald arbeiten oder bei Rettungseinsätzen im Wald tätig sind, und in weiterer Folge auch die Bevölkerung." Von grundlegender Bedeutung sei, dass der Spray verantwortungsvoll und nur nach einer entsprechenden Schulung eingesetzt werde.
Zu den zentralen Neuerungen gehört die Möglichkeit, die Anwendungsmöglichkeit von Anti-Bären-Spray auch auf die Gemeindepolizei sowie auf bestimmte operative Einheiten des Zivilschutzes in Südtirol und im Trentino sowie in Friaul-Julisch Venetien auszuweiten. Bisher war die Verwendung des Sprays ausschließlich Forstbeamten nach entsprechender Einschulung vorbehalten. Nach den noch auszuarbeitenden Durchführungsbestimmungen sollen künftig – nach Vereinbarung mit der nationalen Zivilschutzbehörde – auch Gemeindepolizei, Freiwillige Feuerwehr, Bergrettung, Hundestaffeln sowie Rotes Kreuz und Weißes Kreuz im Rahmen von Suchaktionen im Wald damit ausgestattet werden.
Bärenabwehrsprays enthalten eine hochkonzentrierte, aus Chilipfeffer gewonnene Capsaicin-Lösung, die bei einem Angriff in Richtung des Bären gesprüht wird; sie haben eine Reichweite von bis zu acht Metern. Diese Sprays gelten als Abwehrmaßnahme im Ernstfall und werden rechtlich ähnlich wie eine Waffe eingestuft. Daher ist eine verpflichtende Schulung vorgesehen, die wie bei der Handhabung anderer Waffen dokumentiert und registriert wird.
LPA/red/mac