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Neue Mittelzuweisungen für Gemeinden und Bezirksgemeinschaften
Landesregierung genehmigt neue Zusatzvereinbarung über die Gemeindefinanzierung, um laufende Ausgaben, Digitalisierung und die Anwendung des bereichsübergreifenden Kollektivvertrags zu decken
BOZEN (LPA). In ihrer Sitzung vom 21.¿November hat die Landesregierung den Entwurf der Zusatzvereinbarung für die Gemeindefinanzierung 2025 genehmigt, welcher den ordentlichen Fonds für die Zuweisungen an die Gemeinden und Bezirksgemeinschaften betrifft, und den Landeshauptmann Arno Kompatscher zur Unterzeichnung autorisiert.
Die Zusatzvereinbarung sieht eine Mittelbereitstellung von 17¿Millionen Euro zur Deckung der laufenden Ausgaben sowie von fast 27,5¿Millionen Eurofür die Digitalisierung im Jahr 2025 vor. Zudem werden zur Deckung der Mehrkosten, die sich aus der Anwendung des bereichsübergreifenden Kollektivvertrags für den Dreijahreszeitraum 2025-2027 ergeben, über 25 Millionen Euro für 2025, fast 26¿Millionen Euro für 2026 und fast 26¿Millionen Euro auch für 2027 bereitgestellt; während für die Anwendung von Artikel¿5 (Abonnement Südtirolmobil Fix365) desselben Vertrags jährlich 1.255.000¿Euro für die Jahre¿2025,¿2026 und¿2027 bereitgestellt werden.
Die Aufteilung sämtlicher Beträge zwischen den Gemeinden und zwischen den Bezirksgemeinschaften wurde bereits mit dem Rat der Gemeinden vereinbart.
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