Aktuelles

Natz-Schabs: Gefahrenzonenplan angepasst

Landesregierung genehmigt Änderung des Gefahrenzonenplans im Bereich der Riggertalbrücke, abgestimmt auf das Ausbauprojekt der Pustertaler Staatsstraße (SS49)

BOZEN/NATZ-SCHABS (LPA). Am 27. März hat sich die Landesregierung mit dem Gefahrenzonenplan der Gemeinde Natz-Schabs befasst und die Abänderung im Bereich der Riggertalbrücke genehmigt.

Die Änderung steht im Zusammenhang mit dem Vorhaben der Erweiterung der Zufahrt zur Brennerautobahn (A22) bei Vahrn sowie dem Ausbau der Pustertaler Straße (SS49) mit Verdoppelung der Fahrspuren und dem Wiederaufbau der Brücke über das Riggertal. 

"Die Landesregierung befürwortet die Abänderung am Gefahrenzonenplan, wie sie der Gemeinderat von Natz-Schabs am 16. März beschlossen hat. Damit wird ein weiterer Schritt zur Anpassung der Planungsinstrumente an das Infrastrukturprojekt entlang der Pustertaler Staatsstraße gesetzt", unterstreicht der Landesrat für Raumentwicklung Peter Brunner.

"Wir bringen Infrastrukturentwicklung und Raumplanung in Einklang und schaffen damit eine solide Grundlage für die Weiterentwicklung dieses wichtigen Verkehrsknotens”, erklärt Mobilitäts- und Infrastrukturenlandesrat Daniel Alfreider.

Grundlage der Anpassung bilden detaillierte hydrogeologische Gefahrenprüfungen, die gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben durchgeführt wurden. Dabei wurden insbesondere die Gefahrenzonen für Massenbewegungen aktualisiert und im betroffenen Bereich neu festgelegt.

Das Verfahren wurde von der Gemeinde Natz-Schabs gemäß den Bestimmungen des Landesgesetzes Raum und Landschaft durchgeführt. Während der vorgesehenen Veröffentlichungsfrist sind keine Einwände eingegangen. Die Agentur für Bevölkerungsschutz, das Landesamt für Geologie und Baustoffprüfung sowie die Landesabteilung Forstdienst haben positive Gutachten abgegeben.

Mit dem Beschluss der Landesregierung wird die Anpassung des Gefahrenzonenplanes rechtswirksam. Die entsprechenden Kartendarstellungen werden im betroffenen Bereich ersetzt und bilden künftig die Grundlage für die weitere Raumplanung und Projektumsetzung.

LPA/red/mpi