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Justizzentrum: Vereinbarung zwischen Land und Region genehmigt

Abkommen für neues Justizzentrum in Bozen, das unter anderem Oberlandesgericht-Außenstelle beherbergen soll – Christian Bianchi: "Wichtiger Schritt in Richtung Umsetzung"

BOZEN (LPA). Die Landesregierung hat auf Vorschlag von Hochbaulandesrat Christian Bianchi den Entwurf der Vereinbarung zwischen dem Land Südtirol und der Autonomen Region Trentino-Südtirol für die Verwirklichung des neuen Justizzentrums in Bozen genehmigt.

Die Vereinbarung regelt die finanziellen und administrativen Aspekte für den neuen Gebäudekomplex, der durch den Kauf eines oder mehrerer Gebäude seitens des Landes entstehen soll. Der neue Gebäudekomplex soll die derzeit in Bozen verteilten Gerichtsämter aufnehmen.

"Mit dieser Vereinbarung machen wir einen entscheidenden Schritt hin zur Verwirklichung einer für Südtirol unverzichtbaren Infrastruktur“, unterstreicht Landesrat Bianchi. "Geeignete Räume bereit zu stellen, bedeutet, die Effizienz des Justizsystems zu stärken und Bürgerinnen und Bürgern, Fachleuten und Beschäftigten einen besseren Dienst zu bieten."

Ein wesentlicher Teil der Gerichtsämter ist derzeit in privaten Gebäuden untergebracht, die häufig nicht mehr den institutionellen Anforderungen entsprechen und durch teils ältere Mietverträge geregelt sind. Durch den Ankauf und die Bereitstellung von Gebäuden für das neue Justizzentrum können größere und besser geeignete Räumlichkeiten geschaffen werden. Gleichzeitig sollen die Abläufe verbessert, die Zusammenarbeit erleichtert und die Zugangssicherheit erhöht werden. Auch städtebaulich ergibt sich dadurch eine nachhaltige Lösung.

Der Sitz des Landesgerichts am Gerichtsplatz bleibt weiterhin in Betrieb und behält seine Funktion. Im neuen Zentrum werden unter anderem das Oberlandesgericht (Außenabteilung Bozen) und die dazugehörigen Ämter, die Büros des Amts für Zustellungen, Vollstreckungen und Proteste (UNEP), die Büros des Friedensrichters von Bozen sowie das Überwachungsgericht untergebracht.

Der Beschluss, der keine finanziellen Belastungen für den Landeshaushalt mit sich bringt, markiert den Beginn der operativen Phase des Projekts.

LPA/red/ee/san