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Elektroroller: Kennzeichen, Versicherung und Helmpflicht ab 16. Mai
Neue staatliche Regeln ab 16. Mai für Elektroroller auch in Südtirol gültig – Einführung von Kennzeichen, Versicherung und Helmpflicht für mehr Sicherheit und bessere Nachverfolgbarkeit
BOZEN (LPA). Ab dem 16. Mai gelten in ganz Italien neue Vorschriften für die Nutzung von Elektrorollern. Diese Regeln treten auch in Südtirol in Kraft. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Fahrzeuge besser nachvollziehbar zu machen.
Elektroroller dürfen nur noch mit einem offiziellen Kennzeichen genutzt werden. Dieses Kennzeichen wird als Aufkleber ausgegeben. Es gibt zwei Möglichkeiten für die Beantragung: Bürger können sich an eine Autoagentur wenden oder den Antrag selbst über das Online-Portal der Motorisierung stellen. Die Bezahlung erfolgt über das System pagoPA. In diesem Fall wird die Gebühr an das Land Südtirol entrichtet.
Die Gesamtkosten betragen etwa 35 Euro. Darin enthalten sind das Kennzeichen, Verwaltungsgebühren und die Stempelsteuer. Nach der Antragstellung muss ein Termin bei der Motorisierung vereinbart werden. Dort wird das Kennzeichen persönlich abgeholt. Ein Ausweis ist erforderlich, bei Abholung durch Dritte auch eine Vollmacht.
Das Kennzeichen muss gut sichtbar am Fahrzeug angebracht werden. Empfohlen wird die Anbringung hinten oder vorne an der Lenkstange. Zusätzlich zum Kennzeichen sind eine Haftpflichtversicherung und das Tragen eines Helms verpflichtend. Damit werden die Regeln für Elektroroller klarer und strenger.
LPA/red/kat


