Ansuchen zur Förderung von Maßnahmen an Bau- und Kunstdenkmälern
Alle Ansuchen zur Förderung sind an das Amt für Bau- und Kunstdenkmäler, Armando-Diaz-Str. 8, 39100 Bozen, zu richten. Ansuchen zur Förderung können während des gesamten Jahres eingereicht werden und werden nach Eingangsdatum fortlaufend bearbeitet.
Dem Ansuchen, das die schriftliche Ermächtigung der zu fördernden Arbeiten von Seiten des Amtes für Bau- und Kunstdenkmäler voraussetzt (siehe "Beiträge"), sind folgende Unterlagen beizulegen:
- Kostenvoranschlag der ausführenden Handwerker und Restauratoren, mit detaillierter Mengen- und Materialangabe, wobei bei Dächern und Drainagen die Mengen in m² bzw. Laufmeter anzugeben sind.
WICHTIG: Das Ansuchen um Förderung ist vor Ausstellung der Abrechnung einzureichen, andernfalls kann das Ansuchen nicht berücksichtigt werden.
Bei Miteigentum genügt es, wenn einer der Eigentümer das Ansuchen stellt. Dieser muss jedoch ausdrücklich die volle Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben übernehmen.
Die Auszahlung der Beiträge erfolgt durch das Ansuchen um Beitragsauszahlung und der Vorlage von ordnungsgemäß saldierten Endabrechnungen.