Landesjugendbeiräte
Partizipation = Jugendbeteiligung
Landesjugendbeiräte sind beratende Organe der Landesregierung. Es gibt deren drei: einen für die deutsche, einen für die italienische und einen für die ladinische Sprachgruppe. Sie werden gemäß L.G. 13/1983 von der Landesregierung ernannt und bleiben 3 Jahre im Amt.
Jeder Jugendbeirat besteht aus Jugendlichen, die von Jugendeinrichtungen (Jugendorganisationen, -zentren, -treffs usw.) und von Gemeinden vorgeschlagen werden, sowie einer Vertreterin oder einem Vertreter aus dem Landesschulrat.
In regelmäßigen Sitzungen beraten sie über verschiedene Fragen in Zusammenhang mit der Jugend und der Jugendarbeit. Sie geben dazu entsprechende Stellungnahmen ab. Jeder Jugendbeirat kann Arbeitsgruppen bilden und Fachleute beiziehen. Einmal im Jahr treffen sich alle drei Landesjugendbeiräte, um sich über die jeweilige Jugendarbeit auszutauschen und um gemeinsame Anliegen zu besprechen.
Das Sekretariat für den deutschen Landesjugendbeirat ist im Amt für Jugendarbeit angesiedelt.
Gemeinsame Sitzung der drei Landesjugendbeiräte am 10.04.2024Kontakte
Jugendbeirat für die deutsche Sprachgruppe:
Jugendbeirat für die ladinische Sprachgruppe:
Carla Pedevilla
Tel. 0471 417024
E-Mail: carla.pedevilla@provinz.bz.it
Jugendbeirat für die italienische Sprachgruppe:
Sara Hussein
Tel. 0471 411292
E-Mail: sara.hussein@provinz.bz.it