Projekte und Veranstaltungen
Die Südtiroler Landesregierung kann kulturelle oder künstlerische Vorhaben selbst verwirklichen, um bei Bedarf das kulturelle Angebot zu stützen, Vorhaben mit überregionalem Charakter anzustoßen, Lücken zu schließen oder besondere Impulse zu setzen (Landesgesetz Nr. 9 vom 27.07.2015, Art. 1, Abs. 4). Im Rahmen dieser Möglichkeit werden verschiedene kulturelle Initiativen und Veranstaltungen wie beispielsweise Sonder- und Landesausstellungen sowie einzelne besondere Projekte geplant und durchgeführt.