Managementplan des Braunbären
Die Berner Konvention und das Italienische Rahmengesetz Nr. 157 zählen den Braunbären zu den besonders geschützten Wildtieren. Weiters verlangen die Empfehlungen der Berner Konvention von den Mitgliedstaaten deren Einsatz für die Erhaltung des Braunbären auch durch die Ausarbeitung von gesamtstaatlichen Managementplänen. Die FFH-Richtlinie 92/43/EWG verpflichtet zudem die Mitgliedstaaten den Erhaltungszustand der Braunbären zu überwachen, die Forschung und den Informationsaustausch zu fördern und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Forschung zu fördern.
In Übereinstimmung mit diesem Gesetzesrahmen haben die zuständigen Behörden der Autonomen Provinzen Trient und Bozen, der Regionen Friaul-Julisch Venetien, Lombardei und Veneto sowie des Staatlichen Instituts für Umweltschutz und Forschung gemeinsam einen „Managementplan zur Erhaltung des Braunbären in den Zentral- und Ostalpen“ verfasst, mit dem Namen PACOBACE. Dieser Plan ist von den einzelnen Körperschaften und somit auch von der Autonomen Provinz Bozen mit Beschluss der Landesregierung Nr.282 vom 4.02.2008 ratifiziert und dann vom Ministerium für Umwelt sowie für Gebiets- und Meeresschutz mit Dekret des Generaldirektors Nr.1810 vom 5.11.2008 formell genehmigt worden und gilt als Leitfaden für das Management und Erhaltung des Braunbären im zentral-östlichen italienischen Alpenraum. Er enthält unter anderem Richtlinien für die Handlung bei Problembären, die Schadensvergütung, das Monitoring, die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und die Bäreneinsatzgruppe.
Da der Managementplan einen geringen Handlungsspielraum auf regionaler Basis bietet und ein restriktiver Schutz der Braunbären verlangt wird, hat man Ende des Jahres 2013 damit begonnen, den Plan zu ändern. Diese Änderungsvorschläge betrafen vor allem das Kapitel 3 des Planes, welches die Kriterien und Handlungsmöglichkeiten in Bezug auf problematische Bären und den Eingriff in kritischen Situationen festlegt. Bevor diese Vorschläge umgesetzt werden können, müssen sie vom Umweltministerium genehmigt werden.
Nach einigen Verhandlungen konnten im Jahr 2015 folgende Änderungen vorgenommen werden:
- Zusätzliche Anmerkung zur Individualisierung nicht nur von allgemein problematischen, sondern auch von potenziell schädlichen und gefährlichen Bären
Einstufung der Bären nach dem Grad der Problematik