Jagdliche Nutzung
In Südtirol ist das Steinwild in den letzten Jahrzehnten auf eine ansehnliche Population angewachsen. Laut der letzten Erhebung der bedeutendsten Kolonien des Landes Südtirol beläuft sich der Mindestbestand auf 1.575 Individuen im Jahr 2016. Der Aufwärtstrend verläuft über viele Jahre linear und konstant. Die Metapopulation zwischen Reschen und Brenner mit mehr als 1.200 gezählten Stück Steinwild hat einen günstigen Erhaltungszustand gemäß der europäischen Habitatschutzrichtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) erreicht. Unter den gegebenen Voraussetzungen sind Entnahmen in diesem Gebiet nachhaltig verträglich, was in anderen, kleineren Kolonien – in Ulten, Ahrntal, Tauern und Dolomiten – nicht möglich ist.
Die Bestimmungen von Artikel 1 Absatz 6 bis 9 des D.P.R. vom 22. März 1974, Nr. 279 regeln Ausnahmen für die Bejagung von national geschützten Wildarten. Der Landeshauptmann kann im Einvernehmen mit dem Minister für Umwelt, Landschafts- und Meeresschutz sowie nach Einholen der Stellungnahme des ISPRA und nach Anhören des Ministers für Land- und Forstwirtschaft und Ernährung für bestimmte Zeiträume Änderungen an der Liste der in den staatlichen Bestimmungen vorgesehenen jagdbaren Tierarten verfügen.
Die Landesverwaltung hat einen fünfjährigen Managementplan für Steinwild erstellt, welches wesentlichen Bestandteil dieser Maßnahme ist. Dieser sieht vor, dass aus der Metapopulation von Reschen bis Brenner eine beschränkte Anzahl von Steinwild von höchstens 5% des gezählten Frühjahrsbestandes entnommen werden kann, solange ein Bestandeszuwachs zu verzeichnen ist. Maximal 75% davon kann jagdlich genutzt werden, mindestens 25% hingegen wird zu Auswilderungszwecken in geeigneten Habitaten gefangen. Die jagdlichen Entnahmen erfolgen in den Monaten Oktober und November ausschließlich durch örtliche Jäger in Begleitung eines hauptberuflichen Jagdaufsehers.
Dekret des Landeshauptmanns Nr. 12458/2022 - Managementplan Steinwild 2022-26