Wild und Straßenverkehr
Datenerhebung
Seit dem Jahr 2012 werden jährlich die landesweiten Daten zu den erfolgten Verkehrsunfällen mit Schalenwild erhoben. Die dazu benötigten Informationen werden von den hauptberuflichen Jagdaufsehern für das jeweilige Jagdrevier bereitgestellt. Die Unfälle werden auf eine Karte eingezeichnet, um die Lokalität zu bestimmen, weiters werden Information über Datum, Art, Geschlecht, Alter und Uhrzeit des Unfalles bereitgestellt. Im Jahr 2012 wurden offiziell 715 Unfälle mit Reh- und Rotwild gemeldet, im Jahr 2014 belief sich die Zahl auf 776 Stück. Betroffen waren insgesamt 686 Stück Rehwild und 90 Stück Rotwild. Anzumerken ist hier, dass die beträchtliche Anzahl an Straßenfallwild als Mindestanzahl anzusehen ist, da es sich um die gemeldeten Unfälle handelt und nicht gemeldete Unfälle bzw. solche ohne aufgefundenes Fallwild nicht berücksichtigt werden können, zudem fehlen Informationen über die Unfälle mit der Eisenbahn.
Die meisten Unfälle mit Rotwild wurden im Obervinschgau verzeichnet, wobei sich weitere neuralgische Wildwechsel im Schnalstal, Ultental, Olang, Wengen und Enneberg befinden. Rehwildunfälle wurden vor allem in den Haupttälern verzeichnet, vor allem in Grenzgebieten mit Wald und Wiesen. Im unteren Vinschgau verhindert ein Wildzaun, der entlang beider Talseiten verläuft, das Eindringen des Wildes auf die Fahrbahn, dementsprechend wenige Unfälle wurden in diesem Bereich verzeichnet. Auf Jagdbezirksebene wurden die meisten Unfälle mit Rotwild in Vinschgau, Meran, Sterzing, Oberpustertal und Brixen verzeichnet, mit Rehwild hingegen in Bozen, Brixen und Bruneck.
Im Tagesverlauf sind vorwiegend die nächtlichen Stunden sowie die Dämmerungsstunden kritische Uhrzeiten. Die jahreszeitliche Verteilung zeigt zwei Höhepunkte im Frühjahr und Spätherbst. Wildunfälle stellen nicht nur eine Gefahr für das Wild dar, auch Menschen können dabei zu Schaden kommen. Jährlich verursachen Verkehrsunfälle mit Wildtieren beachtliche Sachschäden an Fahrzeugen, die nur in wenigen Fällen vom Amt für institutionelle Angelegenheiten entschädigt werden.
Nach einem Unfall
Nach einem Unfall sind in erster Linie die eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Wird ein Wild bei einem Unfall getötet, ist der Lenker verpflichtet, dies innerhalb von 24 Stunden dem zuständigen Revierleiter, Jagdaufseher oder der Forstbehörde zu melden. Dasselbe gilt bei angefahrenen Tieren: Auch wenn das Tier sofort flieht, kann es verletzt sein und später verenden. Stellt das verletzte Tier eine Gefahr für die Verkehrsteilnehmer dar, sollte der Feuerwehrnotruf 112 abgesetzt werden, um das weitere Vorgehen den zuständigen Stellen zu überlassen (kein verletztes Tier berühren!).
Um Unfälle zu vermeiden
Vor allem Straßen in Gebieten mit kleinflächigem Wald-Feld-Mosaik sind gefährlich. Die meisten Unfälle passieren nachts und in den Dämmerungsstunden. Das Aufblendlicht verwirrt das Wild und lässt es auf der Stelle verharren, deshalb empfiehlt sich ein sofortiges Abblenden. Erblickt man ein Wild am Straßenrand, sollte unter sofortigem Bremsen und Hupen geradlinig weitergefahren werden. Ein Ausweichen ist nicht ratsam, da das Fahrzeug allzuleicht ins Schleudern gerät. Achtung, Wildtiere kommen selten alleine, der Rehgeiß folgt oft das Kitz. Die Reduktion der Geschwindigkeit auf bekannten Wildwechseln ist das wirksamste Mittel um die Unfallwahrscheinlichkeit und das Schadensausmaß zu verringern. Ein Aufprall auf ein Reh bei Tempo 100 km/h entspricht der Wucht einer halben Tonne Gewicht auf das Fahrzeug.