Bestellung zum Jagdaufseher
Der Jagdschutz und die Aufsicht über die Einhaltung der geltenden Vorschriften im Bereich Jagd bzw. Schutz der Wildtiere obliegt
- den hauptberuflichen und freiwilligen Jagdaufsehern
- den Organen der Forstpolizei
- den Offizieren und Beamten der Gerichtspolizei
Voraussetzung für die Bestellung zum hauptberuflichen und freiwilligen Jagdaufseher nach den Gesetzen über die öffentliche Sicherheit ist der Besitz einer Eignungsbescheinigung, welche nach Bestehen einer Prüfung vor einer dafür ernannten Kommission ausgestellt wird.
Bestellung zum hauptberuflichen Jagdaufseher
Zu Jagdaufsehern dürfen nur Personen bestellt werden, die:
- die Italienische Staatsbürgerschaft oder jene eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen
- das Abschlusszeugnis der Pflichtschule besitzen
- das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie den Wehrdienstverpflichtungen nachgekommen sind
- nicht wegen eines Verbrechens verurteilt worden sind und einen guten Leumund besitzen
- geistig und körperlich geeignet und verlässlich sind
- im Besitz eines gültigen Jagdgewehrscheines sind
- den Befähigungsnachweis für die Ausübung des Jagdaufseherberufs besitzen
- (Voraussetzung für die Zulassung zur Eignungsprüfung für hauptberufliche Jagdaufseher ist der erfolgreiche Besuch eines sechsmonatigen Schulungskurses; zugelassen sind weiters die Angehörigen des Landesforstkorps, welche den Jagdgewehrschein besitzen. Zur Prüfung für freiwillige Jagdaufseher können alle Jagdgewehrscheininhaber antreten)
Wichtig: Die Bestellung zum Jagdaufseher kann nur von den Verwaltern der Jagdreviere kraft Gesetzes bzw. der Eigenjagdreviere beantragt werden!
Bitte berücksichtigen Sie die Auswahl des richtigen Gesuches: