Jagdausweis

Jagdausweis

Um die Jagd außerhalb der Provinz ausüben zu können - ausgenommen Privatjagden -, benötigen die in Südtirol ansässigen Jäger einen Jagdausweis.

Der Jagdausweis wird bei Vorlage eines Gesuches auf stempelfreiem Papier vom Amt für Wildtiermanagement kostenlos ausgestellt. Auf dem Ansuchen müssen neben den persönlichen Daten des Antragstellers auch die Nummer des Jagdgewehrscheines und der Ausstellungsort und -datum sowie Fälligkeitsdatum desselben vermerkt sein. Weiters muss der Antragsteller seine Jagdart wählen, welche für eine Jagdsaison gültig ist.

Dem Gesuch muss eine Kopie des Jagdgewehrscheines beigelegt werden.

Der ausgestellte Jagdausweis muss im Folgejahr spätestens bis Anfang Juni dem Amt für Wildtiermanagement zurückgegeben werden.

Im Jagdausweis ist die gewählte Jagdart angegeben.

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