Notrufnummer 112 bei Bären- oder Wolfsschäden
Die Autonome Provinz Bozen sieht eine Entschädigung aller von Bären und Wölfen verursachten Schäden vor, sofern diese sobald als möglich nach ihrem Bekannt werden, gemeldet werden. Da Bären- bzw. Wolfsschäden als direkte Kosten des Großraubwildmanagements gelten, erhebt die Forstbehörde nach etwaigen Meldungen die Haustierrisse bzw. die Plünderungen von Bienenständen und sorgt für die direkte Auszahlung der Vergütung.
Bei Bären- bzw.- Wolfsrissen soll der Geschädigte die Notrufnummer 112 anrufen, welche alle weitern Schritte veranlassen wird.