Rückvergütung für Ausgaben bei Waldbrandeinsatz
Für Materialverluste, Verpflegungs- sowie Betriebskosten bei der Waldbrandbekämpfung kann um eine Rückvergütung angesucht werden.
Zugangsvoraussetzungen
Im Rahmen der Waldbrandbekämpfung ersetzt die Landesverwaltung den Freiwilligen Feuerwehren:
- Materialverluste und
- bis zu 100 Prozent der belegten Ausgaben für
Verpflegungskosten und
Betriebskosten der eingesetzten Maschinen.
Notwendige Dokumente
Dieser Antrag wird vom Kommandant der jeweils eingesetzten Freiwilligen Feuerwehr oder dem Präsident des Bezirksfeuerwehrverbandes ausgefüllt und vom gebietsmäßig zuständigen Vertreter der Forstbehörde unterschrieben an das Amt für Forstverwaltung übermittelt.
Rechtsquellen
- Landesgesetz vom 21. Oktober 1996. Nr. 21, Artikel 27 (Externer Link)