Performance-Bericht
Die Benennung und Aufgaben der Abteilungen der Südtiroler Landesverwaltung sind in der Anlage A) zum Artikel 9 des Landesgesetzes vom 23. April 1992, Nr. 10 in geltender Fassung enthalten, diejenigen der Ämter im Dekret des Landeshauptmannes vom 25. Juni 1996, Nr. 21 in geltender Fassung.
Seit 1997 wird in Italien und Südtirol die Verwaltung in Richtung mehr Transparenz und Wirtschaftlichkeit erneuert, die Führung erfolgt mit Zielen, als Steuerungsgröße für die Verwaltungstätigkeit werden die Ergebnisse herangezogen, die zu Leistungen gebündelt werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind der erfolgsentscheidende und kostenbestimmende Faktor zur Erbringung der Leistungen. Seit 1997 wird der Personaleinsatz in Personenjahren erfasst und es werden die Leistungen pro Amt ausgewiesen.
Für das Jahr 2020 ergibt sich auf Abteilungsebene folgendes Bild:
Nr. | Beschreibung der Leistung | Prozent |
---|---|---|
0 | Führung und Organisation | 19 % |
1 | Gutachten und Bewilligungen | 9 % |
2 | Aufsicht und Kontrolle | 11 % |
3 | Management der Lebensräume, Wildtiere und Fischbestände | 13 % |
4 | Erhebungen und Karteien | 15 % |
5 | Arbeiten in Regie | 13 % |
6 | Beiträge und Prämien | 9 % |
7 | Information und Öffentlichkeitsarbeit | 6 % |
8 | Ausbildung | 1 % |
9 | Zivilschutz | 4 % |