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Berufliche Weiterbildung mit ESF-Mitteln: Informationsveranstaltung

Am Freitag, 2. Dezember können Untenehmen und Institutionen Details über den ESF-Aufruf zur Förderung beruflicher Weiterbildung erfahren.

Der von der Landesregierung am 8. November genehmigte Aufruf lädt Südtiroler Unternehmen, Selbstständige und Weiterbildungsinstitutionen ein, innerhalb 90 Tagen nach dessen Veröffentlichung im Amtsblatt der Region (15. November 2016) Projekte zur beruflichen Weiterbildung zugunsten von Beschäftigten des privaten Sektors einzureichen. Dafür stehen insgesamt vier Millionen Euro ESF-Mittel zur Verfügung.

Es handelt hierbei um eine Maßnahme zugunsten der dritten Achse des operationellen Programm des Europäischen Sozialfonds (ESF) 2014-2020. Diese sieht Investitionen in die Bildung vor – speziell in die berufliche Fortbildung. Sie verfolgt das Ziel, die Kompetenzen von beschäftigten Arbeitnehmern und Selbstständigen, deren Mobilität sowie deren berufliche Ein- oder Wiedereingliederung zu fördern.

Zum Aufruf zugelassen sind Weiterbildungsinstitutionen oder -genossenschaften ebenso wie Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, die ihren operativen oder Steuersitz in Südtirol haben und Kurse für sich oder ihre Mitarbeiter oder Führungskräfte organisieren. Vom Aufruf ausgeschlossen sind öffentlich Bedienstete, Lehrlinge sowie Handelsvertreter mit mehreren Auftraggebern.

Interessierten Unternehmen, Genossenschaften und Institutionen können Näheres auf der Webseite des ESF-Amtes (http://www.provinz.bz.it/europa/de/eu-foerderung/bandi-e-avvisi.asp) erfahren. Darüber hinaus hat das ESF-Amt eine Informationsveranstaltung organisiert, und zwar am

Freitag, 2. Dezember

9.30 Uhr – 12.30 Uhr

im Auditorium des Landhauses 2

in Bozen, Silvius-Magnago-Platz 10.

 

mgp