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Ausschreibung innerstädtischer Liniendienste: In-House-Vergabe

Die innerstädtischen Liniendienste sollen laut Grundsatzentscheidung der Landesregierung mittels einer In-House-Vergabe zugewiesen werden.

Noch bis zum 18. November 2018 sind die bestehenden Konzessionen für die Linienverkehrsdienste in Südtirol gültig. „Danach muss der Betrieb der öffentlichen Verkehrsdienste, die nicht auf Schiene sind, über einen Dienstleistungsvertrag erfolgen, der laut EU-Vorgaben europaweit auszuschreiben oder mittels In-House-Vergabe an öffentliche Betriebe durchzuführen ist“, erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher. „Nach Abwägung der Vor- und Nachteile, hat die Landesregierung die Grundsatzentscheidung getroffen, die städtischen und vorstädtischen Busdienste über In-House-Vergabe zu übertragen“, sagt der Landeshauptmann.

„Betroffen sind die städtischen und vorstädtischen Buslinien in Bozen, Meran und Leifers“, erläutert Mobilitätslandesrat Florian Mussner, der auch darauf verweist, dass das neue Mobilitätsgesetz, diese Möglichkeit der Vergabe vorsieht. „Um die öffentlichen Verkehrsmittel noch attraktiver und nutzerfreundlicher zu machen, wird auch bei dieser Vergabeform ein Augenmerk auf Qualitätskriterien wie etwa Mehrsprachigkeit liegen und um den Bedürfnissen der Bürger besser zu entsprechen, arbeitet die Verbraucherzentrale, wie im neuen Mobilitätsgesetz vorgesehen, bei der Erstellung der Qualitätscharta für die Dienstleistungen mit“, unterstreicht Mussner.

SAN

Beschlüsse der Landesregierung

Landeshauptmann Kompatscher zu den Neuerungen im öffentlichen Nahverkehr