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Geförderter Wohnbau: 133 Millionen für 2020 vorgesehen

Die Landesregierung hat heute (18. Februar) das Einsatzprogramm 2020-22 des geförderten Wohnbaus beschlossen. Für 2020 stehen 133 Millionen Euro zur Verfügung.

2020 stehen insgesamt 133 Millionen Euro für den Wohnbau zur Verfügung, 44 Millionen davon sind für das Bausparen vorgesehen. (Foto: pixabay)

Die Realisierung des Eigenheims ist bereits seit vielen Jahren ein wichtiges Feld, in dem das Land Südtirol die Bürgerinnen und Bürger mit direkten und indirekten Leistungen unterstützt. So wurden in den vergangenen 20 Jahren insgesamt über drei Milliarden Euro an Bauherren aus ganz Südtirol in unterschiedlichen Förderungsformen weitergegeben. "Wohnen in den eigenen vier Wänden ist ein wichtiges Grundbedürfnis, dessen Umsetzung auch künftig weiter vom Land unterstützt wird", sagte Landesrätin Waltraud Deeg, die bei der heutigen (18. Februar) Pressekonferenz der Landesregierung die Zahlen im Detail vorstellte.

Dem Bausparen sind in diesem Jahr 44 Millionen Euro zugewiesen. Im Vergleich zum Vorjahr stehen 2020 insgesamt 10,6 Millionen Euro mehr für diesen Bereich zur Verfügung, was auch einem Anstieg an genehmigten Ansuchen geschuldet ist (von 366 im Jahr 2018 auf 426 im Jahr 2019). "Die steigende Nachfrage ist ein positiver Trend, nachdem dadurch auch die Thematik des Zusatzrentenfonds in den Fokus rückt", betonte Landesrätin Deeg. Beim Bausparen wird der Betrag, den sich ein Bauinteressent in mindestens acht Jahren in einem Zusatzrentenfonds angespart hat, verdoppelt und über eine konventionierte Bank als Darlehen für die Finanzierung der eigenen vier Wände herangezogen. Die Darlehensraten, die mit einem Fixzinssatz von einem Prozent belegt sind, werden anschließend in einen Rotationsfonds zurückbezahlt. Dieser soll künftig für die Finanzierung dieses Bereichs eingesetzt werden. Im Vorjahr hat das Land Südtirol diesen Bereich mit 34,6 Millionen Euro unterstützt.

Mit 60,9 Millionen Euro bleibt der größte Förderbereich jener, der für den Bau, den Kauf, die Wiedergewinnung und für die konventionierte Wiedergewinnung vorgesehen ist. Im Vorjahr sind dazu 2610 Ansuchen eingereicht worden, was über 95 Prozent aller eingegangenen Gesuche entspricht. "Natürlich ersetzt der Landesbeitrag nicht das Eigenkapital, das bei einer Investition in ein Haus oder eine Wohnung immer in einem bestimmten Ausmaß vorhanden sein muss. Wir schaffen jedoch eine wertvolle, konkrete Unterstützung, damit sich die Bürgerinnen und Bürger durch den Erwerb eines Eigentumswohnraumes fürs Alter besser absichern", macht Landesrätin Deeg aufmerksam. Die Anzahl der Ansuchen sei in den vorigen Jahren stabil gewesen, was zeige, dass die Landesunterstützung nach wie vor ein wichtiges Mittel zum Erwerb des Eigenheims sei.

LPA/ck

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Beschlüsse der Landesregierung vom 18.02.2020