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Coronavirus: Rechtsmedizinische Visiten ausgesetzt

Um Patienten und Mitarbeiter zu schützen, werden alle rechtsmedizinischen Visiten bis zum 3. April 2020 ausgesetzt.

Davon betroffen sind die Visiten in Zusammenhang mit der Ärztekommission Invalidität, Gesetz 104/92, Gesetz 68/99, Blindheit, Führerschein, Rekurse Sport und Allgemeine Rechtsmedizin.

Die Aussetzung erfolgt auch in Anbetracht der Tatsache, dass das Team nicht direkt im diagnostisch-therapeutischen Bereich arbeitet. Die Betroffenen werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Rechtsmedizin telefonisch kontaktiert und informiert.

Um die Unannehmlichkeiten so gering wie möglich zu halten, wurde Folgendes in die Wege geleitet:

· Bereich Invalidität: Um den gesetzlichen Vorgaben zu genügen (Tumorpatienten sind innerhalb von zwei Wochen zu bewerten) und Dringlichkeiten sozialer Natur zu lösen, werden Bewertungen auf Aktenbasis vorgenommen.

· Bereich Führerschein: Wenn die gesetzlichen Vorgaben für die Ausstellung einer provisorischen Fahreignung vorliegen, werden die Kunden darüber informiert und an das Führerscheinamt verwiesen, mit dem dieses Einvernehmen erzielt wurde.

Nach ausgestandener Epidemie wird die Taktfolge wieder erhöht und die ausgefallenen Sitzungen werden zusätzlich abgedeckt.

LPA/sabes