Aktuelles
Staatliches Maßnahmenpaket: Familien noch stärker berücksichtigen
Landesrätin Deeg begrüßt die Maßnahmen für Familien, fordert jedoch gleichzeitig weitere Unterstützung. Durch Dekret kann unter anderem die Elternzeit um 15 Tage verlängert werden.
Auf gesamtstaatlicher Ebene wurde in den vergangenen Tagen intensiv an einem weitreichenden, über 120 Artikel umfassenden Dekret gearbeitet, mit dem unter anderem die Familien unterstützt werden sollen. Ministerpräsident Giuseppe Conte hat dafür 25 Milliarden Euro in Aussicht gestellt, wobei 12,5 Milliarden Euro unmittelbar zur Verfügung stehen werden, mit dem Rest sollen Maßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt finanziert werden.
Es sei sehr begrüßenswert, dass nun an ganz konkreten Unterstützungspaketen gearbeitet werde. Es müsse jedoch auch klar sein, dass diese alleine nicht ausreichten, um Familien zielgerichtet zu unterstützen, betont Familienlandesrätin Waltraud Deeg: "Familien müssen in Krisenzeiten viel abfedern, und tun dies auch. Es ist daher mehr als gerecht, wenn das gesamtstaatliche Maßnahmenpaket die tragende Rolle der Familien mit gezielten Maßnahmen unterstützt." Die italienische Regierung hat heute (16. März) auf Vorschlag des Familienministeriums, mit dem auch die Südtiroler Familienlandesrätin in regem Austausch ist, per Dekret entschieden, unter anderem die Elternzeit um maximal 15 Tage auszudehnen, einen Babysitter-Bonus einzuführen oder Pflegezeiten für Angehörige zu unterstützen.
Elternzeit, Babysitter-Bonus, Bonus für pflegende Angehörige
Die Elternzeit steht den berufstätigen Eltern (in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst) von Kindern unter 12 Jahren zu und beträgt 15 Tage. Das Elternteil wird dabei zu 50 Prozent entlohnt. Berufstätige Eltern, die in der NISF/INPS-Sonderverwaltung (gestione separata) eingeschrieben sind sowie Selbstständige können ebenfalls 15 Tage zusätzliche Elternzeit erhalten. Eltern von Kindern im Alter von 12 bis 16 Jahren können in der Zeit der Aussetzung des Unterrichts ihre Arbeit niederlegen, erhalten dafür jedoch weder Lohn, noch Fürsorgebeiträge – allerdings wird ihnen eine Arbeitsplatzgarantie und ein Entlassungsverbot für den Arbeitgeber zugestanden. Sämtliche Bestimmungen gelten auch für Pflegeeltern. Eltern von behinderten Kindern können unabhängig vom Alter ihrer Kinder die zusätzliche Elternzeit in Anspruch nehmen.
Alternativ zur erweiterten Elternzeit sieht das Dekret einen Babysitter-Bonus in der Höhe von 600 Euro vor. Dieser wird über das so genannte "libretto famiglia" ausbezahlt. Für Angestellte im Gesundheitswesen wird der Bonus auf 1000 Euro erhöht. Die Durchführungsmodalitäten sowohl für die Elternzeit als auch für den Babysitter-Bonus werden vom Nationalen Institut für die Soziale Fürsorge (NISF/INPS) festgelegt.
Eine dritte Maßnahme, die vom Familienministerium vorgeschlagen wurde, betrifft pflegende Familienangehörige. Um den derzeit schwierigen Umständen Rechnung zu tragen, werden die Wartestände laut Gesetz 10492 in den Monaten März und April 2020 um jeweils 12 Tage verlängert. Primär geht es darum anzuerkennen, dass durch die innerfamiliäre Pflege der durch die aktuelle Coronavirus-Epidemie stark geforderte Pflegebereich entlastet wird.
122 Artikel umfasst das Maßnahmenpaket
Nicht nur für Familien, aber sicherlich auch für viele Familien von Interesse ist die Maßnahme, mit der Kreditzahlungen für die Erstwohnung für maximal 18 Monate ausgesetzt werden können. In Südtirol haben die Banken bereits am Freitag vergangener Woche (13. März) angekündigt, mittel- und langfristige Kredite für Familien und Unternehmen für 12 Monate zu stunden. Das Land arbeitet an flankierenden Maßnahmen dazu.
Zudem sind im Dekret weitere Maßnahmen enthalten, wie beispielsweise eine Prämie für Jahreseinkommen bis zu 40.000 Euro. Diese maximal 100 Euro sollen proportional zu den im Monat März geleisteten Arbeitstagen ausbezahlt werden. Auch Selbstständige und Unternehmen werden durch das Maßnahmenpaket unterstützt.
LPA/ck