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Gewässerschutzplan: Frist für Genehmigungsverfahren verlängert
Wie alle Fristen der Verwaltungsverfahren wurden auch jene zur Genehmigung des Gewässerschutzplanes verlängert. Bürger und Interessensvertreter können bis 21. Juni Stellungnahmen einreichen.
Wegen des epidemiologischen Notstandes im Zusammenhang mit der vom neuartigen Coronavirus ausgelösten Krankheit Covid-19 haben die Bürger und Interessensvertreter nun länger Zeit, ihre Stellungnahmen zum Entwurf des Gewässerschutzplanes einzureichen. Wie berichtet, hatte ursprünglich die Frist von 60 Tagen ab 30. Jänner gegolten. Nun sind laut aktuellem Standpunkt die Stellungnahmen bis 21. Juni 2020 einzureichen, sofern infolge des Covid-19-Notstandes nicht weitere Änderungen erfolgen.
Grundlage für die Verlängerung ist das Dekret des Generaldirektors der Südtiroler Landesverwaltung vom 19. März. Es sieht aufgrund des epidemiologischen Notstandes "außerordentliche Maßnahmen im Bereich der Fristen der Verwaltungsverfahren und der Fälligkeiten für die Erfüllung von Obliegenheiten und von Informationspflichten" vor. Entsprechend wurden alle Fälligkeiten von Verwaltungsverfahren vom 9. März bis 31. Mai 2020 ausgesetzt.
Das betrifft auch die genannten Fristen zur Genehmigung des Gewässerschutzplanes. Dieser Plan unterliegt derzeit dem im Landesraumordnungsgesetz vom 11. August 1997 vorgsehenen Genehmigungsverfahren und dem Landesgesetz "Umweltprüfung für Pläne, Programme und Projekte" vom 13. Oktober 2017.
LPA/gst