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Pflege zu Hause auch in Notstandszeit abgesichert
Über einen Beschluss der Landesregierung wurde die Auszahlung der nicht eingelösten Dienstgutscheine beschlossen. Zudem werden die Verlängerungsfristen für das Pflegegeld vorübergehend ausgesetzt.
Rund 12.000 pflegebedürftige Menschen werden in Südtirol zu Hause betreut. An die 1000 davon erhalten einen Teil des Pflegegeldes in Form von Dienstgutscheinen, mit denen Dienste der Hauspflege in Anspruch genommen werden. Aufgrund des anhaltenden Notstandes können jedoch momentan nicht alle verordneten Leistungen erbracht werden.
Die Landesregierung hat darum dem Antrag von Soziallandesrätin Waltraud Deeg zugestimmt, dass Dienstgutscheine für nicht erbrachte Leistungen ab dem Monat Februar rückerstattet werden. "Die Hauspflegedienste leisten eine wichtige Unterstützung, auch in dieser aktuell schwierigen Zeit. Nicht dringende Leistungen wurden jedoch aufgrund des Gesundheitsnotstandes vorübergehend ausgesetzt, zudem unterstützen vielerorts Bedienstete der Hauspflege momentan die Seniorenwohnheime", unterstreicht Deeg und fährt fort: "Damit jedoch den pflegebedürftigen Bürgerinnen und Bürgern kein Schaden durch nicht erbrachte Leistungen entsteht, wird der entsprechende Betrag im Folgemonat zurückbezahlt."
Pflegegeldempfänger mit Dienstgutscheinen müssen keinen Antrag beim Dienst für Pflegeeinstufung stellen, sondern die Berechnung und Auszahlung erfolgt über die Agentur für Soziale und Wirtschaftliche Entwicklung (ASWE).
Wartestände reduzieren Pflegegeld nicht
Mit demselben Landesregierungsbeschluss wird ermöglicht, dass zusätzliche bezahlte Wartestände für pflegende Angehörige nicht für die Reduzierung des Pflegegeldes berücksichtigt werden. Laut Gesetz 104/92 können für die Ausübung der Pflegetätigkeit monatlich drei Tage Wartestand zugesprochen werden, mit dem Dekret "Cura Italia" wurden zusätzliche Wartestand-Tage eingeführt. In Normalzeiten führt eine Verlängerung des Wartestandes zu einer Verringerung des Pflegegeldes. Davon wird jedoch momentan abgesehen, da die zusätzlichen bezahlten Freistellungen zur Bewältigung der außerordentlichen Notsituation beitragen. Betroffene müssen der ASWE die Verlängerung des Wartestandes mitteilen, das Pflegegeld wird jedoch nicht reduziert. "Pflegenden Familienangehörigen soll durch diese staatliche Maßnahme kein Nachteil entstehen", sagt die Soziallandesrätin.
Fälligkeiten fürs Pflegegeld momentan ausgesetzt
Ähnlich wie für soziale Leistungen wie Soziales Mindesteinkommen oder Beitrag für Miete und Wohnungsnebenkosten, werden auch beim Pflegegeld momentan anstehende Fälligkeiten von Amts wegen ausgesetzt. Rund 100 Einstufungen sind monatlich fällig, diese Fälligkeiten werden nun bis zum Ende des Notstandes ausgesetzt. Anträge für Pflegebedürftige mit fortgeschrittener Krankheit haben im Normalfall eine Dauer von sechs Monaten – auch diese werden nun um weitere sechs Monate automatisch verlängert. "Es ist wichtig, dass wir die bestehenden Leistungen weiter wie gewohnt auszahlen, um damit den Betroffenen finanzielle Sicherheit zu garantieren", hebt Landesrätin Deeg hervor. Betroffene Bürgerinnen und Bürger müssen keinen Antrag stellen, die Verschiebung der Fälligkeiten werden vom Dienst für Pflegeeinstufung automatisch vorgenommen.
LPA/ck