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Katholischer Religionsunterricht: Stellenplan-Zugang neu geregelt
Wer an Südtirols Schulen berechtigt ist, Katholische Religion zu unterrichten und in die entsprechenden Landesstellenpläne eingetragen werden kann, hat die Landesregierung neu festgelegt.
Der Religionsunterricht soll Schüler und Schülerinnen aller Schulstufen zu verantwortlichem Denken und Verhalten in Religion und Glaube befähigen und Interesse für religiöse Themen wecken. Dieser Leitlinie entsprechend, vermitteln Lehrpersonen für Religion beziehungsweise Religionspädagogen und Religionspädagoginnen Wissen über den katholischen Glauben und die wichtigsten Inhalte anderer Religionen.
Wer an Südtirols Grund-, Mittel- und Oberschulen das Fach Katholische Religion unterrichten darf beziehungsweise welches Studium und welche Titel dazu erforderlich sind, wird mit Dekret des Landeshauptmannes im Einvernehmen mit dem Diözesanordinarius festgelegt, wobei die Vorgaben des Staates und der Bischofskonferenz Berücksichtigung finden. Zudem bedürfen Religionslehrpersonen einer Ermächtigung des Bischofs, der so genannten "Missio canonica".
Ausbildungsarbeit der Hochschule Brixen anerkannt
Auf Vorschlag der Bildungslandesräte Philipp Achammer, Giuliano Vettorato und Daniel Alfreider hat die Landesregierung heute (5. Mai) den Zugang zu den Landesstellenplänen der Lehrpersonen für Katholische Religion neu definiert. "Mit dieser Neuregelung erkennen wir vor allem die italienweit einzigartige Ausbildungsarbeit an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Brixen an, die in ihrem fünfjährigen Masterstudiengang eine Synthese zwischen einem Laureat in Bildungs- und Religionswissenschaft herstellt", erklärt Landesrat Achammer. Daher werde von dem bisher für den Unterricht an Mittel- und Oberschulen vorgesehenen verpflichtenden Praxisjahr abgesehen.
Diözesane Neuregelung berücksichtigt
Zudem berücksichtige die Neuregelung das am vergangenen 27. April in Kraft getretene Statut für katholische Religionslehrpersonen der Diözese Bozen-Brixen, in der erstmals zwischen einer befristeten Unterrichtserlaubnis und einer unbefristeten Beauftragung unterschieden wird.
Für eine unbefristete Aufnahme in die Stellenpläne des Religionsunterrichts für alle Schulstufen sind demnach entweder ein Diplomstudium (10 Semester/5 Jahre) in Katholischer Religionspädagogik an der Philosophisch-Theologischen Hochschule in Brixen vorgesehen, oder der Abschluss des Studienganges der Katholischen Religionspädagogik an einer vom Heiligen Stuhl anerkannten Hochschuleinrichtung und ein zusätzliches berufsbegleitendes Unterrichtspraktikum von der Dauer eines Schuljahres.
LPA/jw