Aktuelles
Fischer- und Jägerprüfung: Anmeldungen ab sofort möglich
Das Landesamt für Jagd und Fischerei nimmt ab sofort und bis 17. August Anmeldungen für die nächste Jägerprüfung entgegen. Um Zulassung zur Fischerprüfung kann bis 27. August 2020 angesucht werden.
Wer in Südtirol fischen oder jagen will, muss über den entsprechenden Befähigungsnachweis verfügen. Wie der zuständige Landesrat Arnold Schuler informiert, mussten die die Prüfungstermine im Mai und Juni 2020 wegen des coronabedingten Ausnahmezustandes abgesagt werden. Nun sind die neuen Prüfungstermine für Oktober angesetzt. Die Anmeldungen dafür sind ab sofort möglich: Für die Jägerprüfung bis 17. August, für die Fischerprüfung bis 27. August.
Grundkenntnisse ebenso wie Fachwissen gefragt
Bewerber und Bewerberinnen erhalten den Fischer- beziehungsweise Jagdschein nach bestandener Prüfung. Sowohl die Fischer- als auch die Jägerprüfung setzt Grundkenntnisse über den Naturschutz voraus, es wird aber auch fachspezifisches Wissen abgefragt. Bei der Fischerprüfung stehen Kenntnisse über das Fischereigesetz, Gerätekunde sowie allgemeine Verhaltensnormen beim Fischen im Fokus, während für die Jägerprüfung grundlegendes Wissen in den Bereichen der Wildkunde, Ökologie, Jagdrecht, Waffenkunde sowie Jagdwesen erforderlich sind.
Prüfung, Termine und Informationen
Bei beiden Prüfungen müssen die Kandidaten zunächst den schriftlichen Teil in Quizform bestehen. Das Erreichen der vorgeschriebenen Punktezahl ermöglicht anschließend den Antritt zur mündlichen Prüfung.
Die nächsten Prüfungen finden im Oktober statt. Die Prüfungskalender mit den Terminen für den einzelnen Kandidaten und Kandidatinnen werden zwei bis drei Wochen vor Prüfungsbeginn ausschließlich über Website und Amtstafel bekannt gegeben. Einladungsschreiben werden nicht verschickt.
Informationen gibt es auf den Landeswebseiten zu Land- und Forstwirtschaft unter Fauna, Jagd und Fischerei.
Die Originalgesuche um Zulassung zu den Prüfungen können im Postkasten am Eingang des Landhauses 6, Brennerstrasse 6, Bozen, mittels Post oder persönlich mit vorheriger Terminvereinbarung abgegeben werden.
Wenn die sich Bewerbenden den zugewiesenen Prüfungstermin nicht wahrnehmen können, werden sie - aus organisatorischen Gründen und vor allem, um die geltenden Schutzbestimmungen einhalten zu können - gebeten, das Landesamt für Jagd und Fischerei rechtzeitig schriftlich zu informieren (jagd.fischerei@provinz.bz.it).
Die Prüfungen werden unter Einhaltung der geltenden Covid-19-Sicherheits- und Hygienebestimmungen abgehalten.
LPA/np