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Schulden beim Land: Neue Regeln für Ratenzahlung

Für die Aufteilung von Schulden gegenüber dem Land Südtirol hat die Landesregierung heute die Kriterien geändert.

Bei gerechtfertigten Gründen kann die Landesverwaltung ihren Schuldnern eine Ratenzahlung aufgeteilt auf maximal 72 Monaten gewähren. (Foto: Unsplash)

Wer Schulden gegenüber dem Land Südtirol hat und diese in Raten zurückzahlen möchte, für den gelten künftig neue Spielregeln. Mit ihrem heutigen (2. September) Beschluss will die Landesregierung die Kriterien zur Gewährung der Ratenzahlung vereinheitlichen und die internen Prozesse beschleunigen beziehungsweise reduzieren. Dies gilt besonders auch für jene Fälle, in denen die Landesregierung in die Entscheidungsprozesse einbezogen wird.

Die Landesabteilung Finanzen hatte Änderungen in der entsprechenden Verordnung vorgesehen: So werden die Beträge den derzeitigen Erfordernissen und Bedingungen angepasst und aktualisiert: Künftig kann die Landesverwaltung auf Antrag des Schuldners die Rateneinteilung der Schuld bis zu höchstens 72 Monatsraten gewähren, wenn schwerwiegende und gerechtfertigte Gründe vorliegen. Wie das genau geschieht, ist in entsprechenden Richtlinien geregelt, die durch die heutige Verordnung nun neu festgesetzt werden. So wird zum einen der Betrag, ab dem die Landesregierung mit der Entscheidung befasst wird, von 25.822,85 auf 50.000 Euro erhöht. Zum anderen wird der Mindestbetrag, für den der Schuldner eine geeignete Sicherstellung anbieten muss, von 25.822,85 Euro auf 10.000 Euro gesenkt. Eingeführt wurde auch ein Mindestbetrag von 100 Euro für jede Monatsrate.

Zwischen 2017 und 2019 wurden durchschnittlich 80 Ratenzahlungen gewährt. In zehn dieser Fälle war auch die Landesregierung in die Entscheidung einbezogen. Durch die neuen Kriterien hätte sich die Landesregierung nur noch fünf Mal mit Entscheidungen befassen müssen. Ein aus Sicht der Landesverwaltung ähnlich positiver Effekt wird im Bereich Bankgarantien geschaffen: Zwischen 2017 und 2019 waren zehn Mal Bankgarantien zu den gewährten Ratenzahlungen verlangt worden, mit der neuen Verordnung wären sie 20 Mal erforderlich gewesen. Dies bedeutet eine größere Absicherung für die Landesverwaltung.

LPA/sf/gst

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