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Aufmerksamkeit gegenüber Gewaltdelikten schärfen

Im Protokoll Erika haben das Land, die Beratungsstellen, der Sanitätsbetrieb und die Ordnungskräfte eine Zusammenarbeit vereinbart, um Gewaltopfern schnell und unverbindlich zu helfen.

Wenn Frauen nach Gewalterfahrungen in die Notaufnahme kommen, wird künftig das Netzwerk gegen Gewalt noch früher aktiv. (Foto: pexels)

Gewalt hat vielerlei Formen: Nicht immer sind Verletzungen, die auf Gewaltdelikte zurückzuführen sind, als solche sofort erkennbar. Dies gilt auch im Bereich der sozialen und der sanitären Ersten Hilfe. Um die Aufmerksamkeit und Achtsamkeit des pflegenden und medizinischen Personals in den Notaufnahmen in Südtirol gegenüber Gewaltopfern zu steigern, haben die Landesabteilung Soziales, der Südtiroler Sanitätsbetrieb und Vertreter der Ordnungskräfte vor wenigen Wochen ein "Vereinbarungsprotokoll zur sozialen und gesundheitlichen Versorgung von Frauen in Gewaltsituationen" unterzeichnet. Damit werden die Nationalen Leitlinien für Sanitätsbetriebe, vorgesehen vom Dekret des Ministerpräsidenten vom 24. November 2017 umgesetzt. Diese Maßnahme basiert auf dem Best-Practice-Modell der Gemeinde Bozen, dem sogenannten Protokoll Erika.

"Das Ziel ist es, die Zusammenarbeit zum Schutz der Frauen in Gewaltsituationen zu stärken und Frauen, die nach Gewalterfahrungen in ein Südtiroler Krankenhaus kommen, alle zur Verfügung stehenden Unterstützungsangebote zukommen zu lassen", informiert Soziallandesrätin Waltraud Deeg. Vor allem durch die pandemiebedingten Einschränkungen entstünden oftmals Situationen, die in Gewalthandlungen ausufern können, und gerade deshalb brauche es eine weitere Verdichtung und einen weiteren Ausbau des bestehenden Netzes an Hilfeleistungen.

Die Unterzeichnung des Vereinbarungsprotokolls war auch Thema eines Austausches zum neuen Landesgesetz "Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder". Am Treffen nahmen auf Einladung von Landesrätin Deeg und Landeshauptmann Arno Kompatscher Vertreterinnen der Frauenhausdienste, dem Landesamt für Kinder- und Jugendschutz und soziale Inklusion sowie des Landesbeirates für Chancengleichheit teil.

"Häusliche Gewalt ist niemals privat. Sie ist ein Phänomen mit vielen Gesichtern. Durch die Ausdehnung dieser Aktion auf alle Südtiroler Notaufnahmen erhöhen wir die Aufmerksamkeit für Gewaltopfer, ermöglichen diesen einen unmittelbareren Zugang zu den unterstützenden Diensten und sensibilisieren gleichzeitig das Personal im Gesundheitswesen für dieses enorm wichtige Thema", unterstreicht Landesrätin Deeg. Wenn man bedenke, dass in über 80 Prozent der Fälle die Gewalt vom eigenen Ehemann ausgehe und auch rund 65 Prozent der Kinder davon betroffen seien, müsse das Thema gesellschaftlich breit aufgestellt und angegangen werden.

"Notaufnahmen und Krankenhäuser sind oftmals erste Anlaufstellen, unmittelbar nachdem Gewalt erfolgt ist. Gerade hier braucht es geschultes und einfühlsames Personal, um den Gewaltopfern schnell und unmittelbar weiterzuhelfen", ist sich Deeg sicher. Durch gezielte Fortbildung und Sensibilisierung soll das Krankenhauspersonal dadurch schneller Gewaltverletzungen erkennen, die Sicherheit für die betroffene Frau einschätzen und gegebenenfalls Ordnungskräfte und Beratungsdienste für Gewaltopfer unmittelbar aktivieren.

In Südtirol gibt es fünf Frauenhausdienste, die Frauen in dieser schwierigen Situation Beratung und Begleitung anbieten. Die Mitarbeiterinnen der Frauenhausdienste in Meran und Bozen werden innerhalb Juni 2021 das Personal der Notaufnahmen sowie der beteiligten Ordnungskräfte weiterbilden. Durch das Protokoll wird garantiert, dass bereits vom Krankenzimmer aus schnellstmöglich die Unterstützungsdienste aktiviert werden, immer unter Berücksichtigung der für die Frau notwendigen Zeit und ihrer Bedürfnisse. Gewaltopfer erhalten zudem einen prioritären und direkten Zutritt zu medizinischen Leistungen und werden in eigenen, geschützten Räumlichkeiten behandelt. Über den Landessozialfonds werden die Dienstleistungen der Beratungsstellen für ein jährlich festgelegtes Stundenausmaß finanziert.

LPA/ck

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