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Brixen: Vereinbarung für Tiefgarage unter Schülerheim unterzeichnet
80 Tiefgaragenplätze kann die Gemeinde Brixen auf dem landeseigenen Areal des Schülerheims Maria Ward realisieren. Die entsprechende Vereinbarung wurde heute unterzeichnet.
Hochbau- und Vermögenslandesrat Massimo Bessone und der Brixner Bürgermeister Peter Brunner haben heute Vormittag (19. Jänner) eine Vereinbarung unterzeichnet, die es ermöglichen wird, die gemeindeeigene Tiefgarage für Anrainer auf dem Areal des Schülerheims Maria Ward, das im Eigentum des Landes ist, zu erweitern. "Vorgesehen ist der Bau von 80 neuen Tiefgaragenplätzen im Stadtzentrum von Brixen, unter dem Innenhof des ehemaligen Gebäudes der Englischen Fräulein", erklärt Landesrat Bessone. "Damit kann die Gemeinde Brixen endlich mit dem Bau neuer, zentral gelegener Tiefgaragenplätze beginnen. Diese wichtige Infrastruktur im Herzen von Brixen kommt den Bedürfnissen der Bürger sehr entgegen."
Auf diese Vereinbarung habe man lange hingearbeitet, unterstrich Bürgermeister Peter Brunner, der sich auch beim ehemaligen Brixner Vizebürgermeister Claudio Del Piero für seinen Einsatz bedankte: "Mit diesem Projekt wird Parkraum für die Bevölkerung in der Altstadt geschaffen und somit Verkehr von der Straße genommen."
Zur Umsetzung dieses Vorhabens war bereits im März 2019 eine programmatische Vereinbarung zwischen dem Land Südtirol und der Gemeinde Brixen abgeschlossen worden. Im September 2020 hatte die Landesregierung auf Einbringung des Landesrats für Hochbau und Vermögen Massimo Bessone per Beschluss grünes Licht für die Unterzeichnung einer formellen Urkunde zwischen Land und Gemeinde Brixen gegeben, mit der Oberflächenrechte und zeitweilige Grundbesetzungen für den Bau der neuen Tiefgarage eingeräumt werden. Heute (19. Jänner) ist diese Unterzeichnung nun in Bozen am Sitz der Anwaltschaft des Landes erfolgt.
16 Monate Bauzeit
Die Bauzeit für die Realisierung der neuen Tiefgarage zwischen der Stadelgasse und der Trattengasse in Brixen wird mit 16 Monaten angegeben. Für diesen Zeitraum muss die Gemeinde Brixen eine Gebühr von rund 70.000 Euro für die Besetzung der oberirdischen Flächen und der Autoabstellplätze an das Land entrichten. Zudem muss sie für die Entschädigung von rund 34.000 Euro für das oberirdische Oberflächenrecht für den neuen fußläufigen Garagenzugang aufkommen. Das unterirdische Oberflächenrecht wird hingegen auf einem Teil der Grundparzellen unentgeltlich, auf einem anderen Teil gegen eine Vergütung von rund 22.000 Euro eingeräumt. Die Gemeinde Brixen wird nach dem Abschluss der Bauarbeiten die Außenflächen (Fahrradabstellplätze, Oberflächenbelege, Installationen und Begrünung im Innenhof) des Schülerheims wiederherstellen.
LPA/sa/mpi