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Kleinunternehmen: Betriebsinvestitionen werden auch 2021 gefördert
Kleine und kleinste Unternehmen können auch in diesem Jahr um Zuschüsse für betriebliche Investitionen ansuchen. Die Landesregierung hat die Richtlinien für den diesjährigen Wettbewerb genehmigt.
Das Land Südtirol stellt auch in diesem Jahr über die Landesabteilung Wirtschaft Finanzmittel zur Verfügung, um kleinste und kleine Handwerks-, Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten bei Investitionen in ihren Betrieb zu unterstützen. Auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer hat die Landesregierung heute (26. Jänner) die Richtlinien für die Vergabe der Beihilfen genehmigt und die Finanzmittel zweckgebunden.
Vorerst drei Millionen Euro an Finanzmitteln
Von einer wichtigen Förderung, um die Wirtschaftsstruktur und die Arbeitsplätze zu sichern, spricht Landesrat Achammer. Er weist allerdings darauf hin, dass "angesichts der coronabedingt knappen Haushaltsmittel derzeit nur drei der geplanten sechs Millionen Euro für diesen Zweck zur Verfügung stehen" und rechnet mit einer Mittelaufstockung im Lauf des Jahres.
Förderung nach Proiritäten
Auch im neuen Jahr setzt das Land die bisherige Förderstrategie nach Schwerpunkten fort. Vorrangig wird die technologische und digitale Transformation der kleinen Unternehmen gefördert. Ein besonderes Augenmerk gilt weiterhin den Nahversorgungsbetrieben. Auch wer bestehendes Bauvolumen nutzt, in strukturschwachen Gemeinden tätig ist, Kooperationen eingeht oder Internationalisierungsmaßnahmen umsetzt, erhält zusätzliche Punkte. Besonders berücksichtigt wird auch das weibliche und das junge Unternehmertum. Von den derzeit zur Verfügung stehenden drei Millionen Euro sind 2,5 Millionen Euro für die Bereiche Handwerk und Industrie bestimmt. Eine halbe Million Euro ist dem Sektor Handel und Dienstleistungen vorbehalten.
Online-Gesuchstellung ab Februar
"Gefördert werden Investitionen in Einrichtung, Soft- und Hardware, Maschinen und Anlagen von 20.000 bis 500.000 Euro mit Zuschüssen von 20 Prozent", erklärt Abteilungsdirektorin Manuela Defant. Um die Förderung für betriebliche Investitionen kann ab 1. Februar und in der Folge bis 24. April angesucht werden. Die Rangordnungen werden bis 30. Juni 2021 erstellt. Die Anträge sind online über den entsprechenden E-Government-Service der Landesverwaltung auf myCivis mit Hilfe der digitalen Identität SPID zu stellen.
Umfassendes Corona-Hilfspaket in Ausarbeitung
In der Vergangenheit hat das Land jeweils über 200 kleinste oder kleine Unternehmen im Jahr unterstützt. Wie sich das Investitionsverhalten der Betriebe in diesem Jahr darstellen werde, sei noch nicht absehbar, sagte Landesrat Achammer bei der heutigen Pressekonferenz im Anschluss an die Regierungssitzung. Der Landesrat teilte zudem mit, dass die Landesregierung derzeit an einem umfassenden Hilfspaket in Ergänzung der staatlichen Corona-Hilfen arbeite.
LPA/jw