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Corona-Hilfen für Gemeinden: Kooperation mit MEF
Ein Abkommen mit dem Finanzministerium soll Land und Gemeinden nicht nur die Bescheinigung der Corona-Hilfen erleichtern, sondern auch die Zuständigkeit für die Lokalfinanzen stärken.
"Einigkeit macht stark", war wohl das Motto der autonomen Provinzen Bozen und Trient sowie der autonomen Regionen Aostatal und Friaul-Julisch Venetien, die über ein gemeinsames Abkommen mit dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen MEF einen autonomen und direkten Weg gefunden haben, um die Verfahren im Zusammenhang mit den staatlichen Corona-Hilfen abzuwickeln.
Nach mehrwöchigen Vorarbeitungen hat die Landesregierung heute (2. Februar) den Entwurf einer Vereinbarung mit dem Finanzministerium unterzeichnet, der dem Land und den örtlichen Körperschaften den Zugriff auf die staatliche Plattform ermöglicht, über die die Verwendung der staatlichen Corona-Hilfen dokumentiert wird. Ebenso hat sie Generalsekretär Eros Magnago ermächtigt, diese Vereinbarung zu unterzeichnen.
Südtirols Gemeinden können somit für ihre Abrechnungen direkt die staatliche Plattform benutzen, wodurch die Verfahren beschleunigt und vereinfacht werden. Die Kontrollinstanz ist dabei nicht das Ministerium, sondern das Land, sprich die im Generalsekretariat des Landes angesiedelte Abteilung Örtliche Körperschaften und Sport. "Wir bescheinigen dann gesamtheitlich die Verwendung der Gelder gegenüber dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen", erklärt Direktorin Marion Markart.
"Das Land hat im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Lokalfinanzen an Gemeinden und Bezirksgemeinschaften fast 50 Millionen Euro an staatlichen Corona-Hilfsmitteln ausbezahlt", informiert Landeshauptmann, Gemeinden- und Finanzlandesrat Arno Kompatscher. "Natürlich schreibt der staatliche Gesetzgeber vor, dass über die Verwendung dieser Gelder Rechenschaft abgelegt wird. Über die Vereinbarung mit dem Wirtschafts- und Finanzministerium wird diese Dokumentation wesentlich erleichtert und beschleunigt. Verständlicherweise ist die Ausgabenbescheinigung Voraussetzung für neue Zuweisungen im laufenden Jahr. Die Vereinbarung und der direkte Zugriff auf die staatliche Plattform samt Anwendungen bestätigen zudem unsere autonome Zuständigkeit für die Lokalfinanzen."
LPA/jw