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Corona-Varianten: Weiterhin besondere Vorsicht in 15 Gemeinden
Für Gemeinden mit südafrikanischer Coronavirus-Variante gelten ab nächster Woche leicht geänderte Vorbeugemaßnahmen. Dies sieht die heute unterzeichnete Verordnung des Landeshauptmanns vor.
In der kommenden Woche (8. bis 14. März) gelten in 15 Südtiroler Gemeinden mit nachgewiesener südafrikanischer Coronavirus-Variante weiterhin verschärfte Regeln zur Eindämmung des Virus. Dies sieht eine heute (5. März) von Landeshauptmann Arno Kompatscher unterzeichnete Verordnung (Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 13) vor.
Insgesamt 15 Gemeinden mit "Südafrika-Regeln"
Zu den 15 von der südafrikanischen Variante betroffenen Gemeinden zählen ab Montag drei neue und zwölf bisherige Gemeinden: Neu dazu kommen Taufers im Münstertal, Glurns und Algund; bisherige Gemeinden sind Mals, Schlanders, Partschins, Lana, Meran, Tirol, Schenna, Kuens, Riffian, St. Martin i.P., St. Leonhard i.P. und Moos i.P.
Antigentests nicht mehr Pflicht, aber weiter angeraten
Beim Verlassen und Betreten dieser 15 Gemeinden ist künftig kein Antigentest mehr verpflichtend. Dennoch wird die kostenlose, vom Südtiroler Sanitätsbetrieb organisierte Test-Tätigkeit fortgesetzt. Die Bürgerinnen und Bürger sind hier zur größtmöglichen Mitarbeit aufgerufen.
Regeln für Bildungstätigkeit und Dienste an der Person bleiben
Aufrecht bleiben für Gemeinden mit südafrikanischer Variante die Regeln bei der Bildungstätigkeit: Demnach gilt in den genannten 15 Gemeinden in allen Schulstufen Fernunterricht: Anders als im restlichen Landesgebiet bieten dort also auch Kleinkinderbetreuung, Kindergärten und Grundschulen keinen Präsenzbetrieb an; nur der Basis- und Notdienst bleibt gewährleistet.
Ausgesetzt sind in diesen Gemeinden weiterhin auch die Dienste an der Person mit Ausnahme der Wäschereien und Bestattungsdienste. Das bedeutet, dass Friseur- und Schönheitssalons geschlossen bleiben.
In St. Pankraz gelten wieder die landesweiten Regeln
Die Gemeinde St. Pankraz hingegen zählt ab Montag, 8. März nicht mehr als sogenannte Sperrzone: Daher gelten dort bis 14. März die etwas weniger einschränkenden, landesweiten Regeln zur Eindämmung von Sars-CoV-2.
Verordnung und weitere Dokumente auf Landes-Webseite
Im Coronavirus-Portal auf der Internetseite des Landes Südtirol findet man im Bereich "Dokumente zum Herunterladen" die heute veröffentlichte Verordnung Nr. 13/2021 sowie frühere Verordnungen, Eigenerklärungen und wichtige Dokumente. Zudem aktualisiert das Portal so zeitnah wie möglich die aktuell geltenden Regeln und viele andere nützliche Informationen.
LPA/gst