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Einvernehmen mit Staatsanwaltschaft verbessert Informationsaustausch

Landesverwaltung und Staatsanwaltschaft wollen den Austausch von Informationen über Disziplinar- und Strafverfahren verbessern und klar regeln. Dazu wurde ein Einvernehmen unterzeichnet.

Die Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen und die für Disziplinarverfahren zuständigen Stellen der Südtiroler Landesverwaltung wollen den gegenseitigen Austausch von Informationen im Zusammenhang mit Disziplinarverfahren und Strafverfahren von Bediensteten verbessern. Dazu haben in diesen Tagen der leitende Oberstaatsanwalt Giancarlo Bramante, Landeshauptmann und Personallandesrat Arno Kompatscher, Generaldirektor Alexander Steiner, Landespersonalchef Albrecht Matzneller sowie die Landesschuldirektorin Sigrun Falkensteiner, der italienische Landesschuldirektor Vincenzo Gullotta und die Landesdirektorin der ladinischen Kindergärten und Schulen, Edith Ploner, ein Einvernehmen unterzeichnet.

Dieses Einvernehmen bestimmt, dass die Personalabteilung sowie alle anderen Landesabteilungen und auch die Landesschuldirektionen wie vom Gesetz vorgesehen strafrechtlich relevante Handlungen unverzüglich der Staatsanwalt melden. Bei strafrechtlich verfolgbaren Handlungen, die angezeigt werden müssen, leitet die Landesverwaltung außerdem das Disziplinarverfahren ein. 

Die Staatsanwaltschaft ihrerseits unterrichtet die Landespersonalabteilung über Anklageerhebung gegen Bedienstete und über die Anschuldigung. Zudem kann die Landespersonalabteilung bei der Staatsanwaltschaft Informationen über mögliche anhängige Strafverfahren zu Lasten ihrer Bediensteten beantragen. Auch setzt die Staatsanwaltschaft das Land über eventuelle Urteile und Strafzumessungen in Kenntnis, worauf das Land die vorgesehenen Maßnahmen trifft. Die zuständige Landesdisziplinarstelle schafft dann die Voraussetzungen, um ein Verfahren einzuleiten, was aber erst nach Entscheidung der Gerichtsbehörde erfolgt.

Zudem verpflichtet das Einvernehmen die Landespersonalabteilung die Informationen, die sie von der Staatsanwaltschaft erhält, jeweils an die zuständige Disziplinarstelle weiterzuleiten. 

"Mit diesem Einvernehmen werden die Arbeitsabläufe sowie die Schnittstellen zwischen Strafrecht und der Disziplinarordnung des Landes klar definiert und der Informationsfluss beschleunigt", betont Oberstaatsanwalt Giancarlo Bramante. Landeshauptmann und Personallandesrat Arno Kompatscher verweist darauf, dass mit diesem Einvernehmen "ein weiterer wichtiger Schritt in der institutionellen Zusammenarbeit gesetzt ist".

 

LPA/jw