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Malser Haide: Beihilfen für den Schutz der Wiesenbrüter
Die Landesregierung hat die Richtlinien für Beihilfen für den Schutz der Wiesenbrüter auf der Malser Haide genehmigt. Ansuchen bis Ende Mai an das Bezirksamt für Landwirtschaft in Schlanders.
Die Malser Haide zwischen Glurns und St. Valentin mit ihren weitflächigen Wiesenlandschaften hat aus ornithologischer Sicht eine einzigartige Bedeutung für die Wiesenbrüter. Hier finden sich die letzten nennenswerten Bestände davon in Südtirol, wie der Vogelkundler Leo Unterholzner unterstreicht. Der südausgerichtete, nicht zu steile Hang und die teilweise noch wenig intensiv genutzten, artenreichen Wiesenbestände bilden einen idealen Lebensraum etwa für die Feldlerche, das Braunkehlchen – und zunehmend seltener - auch für die Wachtel und den Wachtelkönig. Im Rahmen des Projekts "Wiesenbrüter Malser Haide", das in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Mals sowie Vogelkundlern und Bauern vor Ort gewachsen ist, soll eine Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen gefördert werden, die den Wiesenbrüter schützt.
Eine der Grundvoraussetzungen für die Erhaltung des Lebensraumes dieser Vogelarten ist ein nicht zu früher Mähtermin auf den betroffenen Wiesenflächen, damit die Brut auch erfolgreich aufgezogen werden kann. Um andererseits den dadurch entstehenden futtermäßigen Nachteil der Wiesenflächen auszugleichen, hat die Landesregierung heute (20. April) die Richtlinien für die Gewährung einer Flächenprämie beschlossen.
Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler, der den Beschluss eingebracht hat, begrüßt die Maßnahme: "Damit können im Sinne des Zielartenschutzes ausgewählte, für eine Lebensgemeinschaft repräsentative Arten bewahrt und gleichzeitig für die betroffenen Bäuerinnen und Bauern ein finanzieller Ausgleich geschaffen werden." "In vielen Gesprächen mit Bauern und der lokalen Bevölkerung konnte die Bedeutung von Wiesenbrütern als Indikator für eine vielfältige Kulturlandschaft verdeutlicht werden", erklärt Günther Wallnöfer, Bauer und Gemeindereferent in Mals, der das Projekt von Anfang an unterstützt hat.
Beiträge für Kleinstunternehmen
Es handelt sich um eine Flächenprämie von 600 Euro pro Hektar und Jahr (kumulierbar mit anderen Flächenprämien), wobei ein Mindestbetrag von 200 Euro pro Gesuch vorgesehen ist. Neben der Einhaltung des Schnittzeitpunktes auf den betroffenen Wiesenparzellen wird für die beteiligten Betriebe die Teilnahme an den Agrarumweltmaßnahmen des ländlichen Entwicklungsprogrammes des Landes Südtirol vorausgesetzt. Dabei geht es entweder um die Maßnahme "Grünland" oder die Maßnahme "biologische Landwirtschaft".
Begünstigt sind die in der landwirtschaftlichen Primärerzeugung tätigen Kleinstunternehmen, die im Projektgebiet auf der Malser Haide die Kulturart "Wiese", einschließlich deren Unterkategorien, bewirtschaften. Das betroffene Gebiet mit einem Gesamtausmaß von rund 1000 Hektar ist in drei Unterzonen unterteilt, dementsprechend ist der frühest mögliche Mähtermin gestaffelt zwischen Ende Juni und Anfang Juli festgesetzt. Für die Kontrollen zur Einhaltung der Mähtermine werden auch die örtlichen Forststationen eingebunden. Die konkreten Auswirkungen im Gebiet sollen von Ornithologen monitoriert werden.
Beitragsgesuche bis Ende Mai 2021
Das Gesuch ("Antrag auf Gewährung und Auszahlung einer Beihilfe für die Bewirtschaftung der Wiesenflächen auf der Malser Haide, die den Wiesenbrüter schützt") mit einer Kopie eines gültigen Ausweises kann für das laufende Jahr bis Ende Mai beim Bezirksamt für Landwirtschaft in Schlanders (Tel. 0473/736144) eingereicht werden. Der Vordruck für das Gesuch, die Gebietsabgrenzung und weitere Informationen zum Thema Wiesenbrüter finden sich auf den Webseiten des Landes im Portal Landwirtschaft.
LPA/red/mpi