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Bis zum 20. Juni kann um Landesmedienförderung angesucht werden
Lokale Radio- und Fernsehsender sowie Newsportale können noch bis zum 20. Juni 2021 für das laufende Jahr um Landesmedienförderung ansuchen.
Das Land Südtirol fördert die Tätigkeit der lokalen Fernseh- und Radiosender sowie der Newsportale. Die Grundlage dazu bildet das Landesgesetz "Bestimmungen zum Kommunikationswesen und zur Rundfunkförderung" Nr. 6 aus dem Jahr 2002.
In den Genuss der Landesförderung in Form von Verlustbeiträgen können lokale Radio- und Fernsehsender und lokale Newsportale kommen, die Nachrichten und Programme von lokalem Interesse erstellen und verbreiten und darüber hinaus Informationen des Bevölkerungsschutzes und zur öffentlichen Gesundheit, des Wetterdienstes sowie Verkehrsberichte ausstrahlen.
Die Ansuchen um Landesförderung für das laufende Jahr 2021 sind bis zum 20. Juni 2021 im Landesamt für Handel und Dienstleistungen einzureichen und nicht mehr dem Landesbeirat für das Kommunikationswesen vorzulegen. In diesem Sinne hat die Landesregierung jüngst (1. Juni) die Förderrichtlinien geändert, "um das gesamte Verfahren sowohl aus verwaltungstechnischer Sicht als auch im Hinblick auf die meritorische Prüfung der Anträge zu verbessern". Der Landesbeirat ist weiterhin für Prüfung der Ansuchen und die Beitragsbemessung zuständig, während die Beiträge dann von der Landesabteilung Wirtschaft ausbezahlt werden.
LPA/jw