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Grundbuch und Kataster: Landesregierung genehmigt Vereinbarungen

Die Landesregierung hat die Unterzeichnung zweier Vereinbarungen genehmigt, die Erleichterungen für die Tätigkeit der Landesabteilung Grundbuch und Kataster mit sich bringen.

Die Landesregierung hat in ihrer jüngsten Sitzung auf Vorschlag von Landesrat Massimo Bessone den Abschluss zweier Vereinbarungen zwischen dem Land Südtirol und verschiedenen Institutionen beschlossen, die für die Tätigkeit der Ämter der Landesabteilung Grundbuch und Kataster von Bedeutung sind.

PEC-Adressen für Versand von Grundbuchsdekreten

Eine einjährige Vereinbarung kann demnach mit der Gesellschaft Infocamere S.c.p.A abgeschlossen werden: Sie sieht vor, dass die Abteilung Grundbuch und Kataster für den Versand der Grundbuchsdekrete an die Freiberufler die zertifizierten PEC-Adressen und die Datenbank INI-PEC nutzen darf. Gemäß der gültigen Bestimmungen muss die Zusendung der Grundbuchsdekrete an die im INI-PEC-Register eingetragenen Freiberufler (Architekten, Ingenieure, Geometer etc.) an die dort aufscheinende PEC-Adresse erfolgen. "Die Vereinbarung bringt eine bedeutende Ersparnis an Zustellungskosten für die Grundbuchsdekrete mit sich. Für die Ämter entfällt somit die händische Abfrage und Eingabe der einzelnen Adressen, da eine automatische Abfrage der Datenbank INI-PEC durch das Führungsprogramm des Grundbuches vorgenommen werden kann", unterstreicht Landesrat Bessone. Die Ermächtigung zur Unterzeichnung der Vereinbarung erfolgte, um diesen Dienst auch weiterhin sicherstellen zu können, denn die bisherige Vereinbarung läuft in Kürze aus.

Austausch geodätischer Daten

Die zweite Vereinbarung hat eine unbeschränkte Dauer und regelt die gegenseitige Lieferung von geodätischen Daten zwischen Südtirol und einer Reihe von Partnern: Alle beteiligten Institutionen im Alpenraum verfolgen das Ziel, die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der regionalen Schwerefeldmodellierung zu fördern und die Datengrundlagen und Kompetenzen in diesem Bereich zu bündeln. Diese Daten ermöglichen die Höhenbestimmungen. "In verschiedenen Ländern gelten unterschiedliche nationale Höhenbezugssysteme. Ziel ist es, ein besseres Höhenmodell für Südtirol zu erhalten“, erklärt der Direktor der Abteilung Grundbuch und Kataster, Alfred Vedovelli. Auch die Vereinbarkeit der nationalen Höhenbezugsrahmen soll verbessert und die zielgerichtete Weiterentwicklung der nationalen geodätischen Infrastrukturen möglich werden. Der Datenaustausch wird zwischen dem "Politecnico" Mailand und verschiedenen Institutionen in Deutschland, Österreich, Schweiz, Frankreich, Slowenien, Ungarn, Slowakei und Tschechischer Republik erfolgen.  


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LPA/sa/mpi