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Arbeitsmarkt-News nimmt Anstellungen im Gastgewerbe unter die Lupe
Um die Anstellungen im Gastgewerbe, die Rolle des Stammpersonals, die Unterschiede zwischen Gastronomie und Beherbergung, um Branchenwechsel und Rekrutierungsformen geht es im Informationsblatt.
Ob Hotel, Restaurant, Cafè: Jährlich werden zwischen März und September 30.000 Anstellungen vorgenommen. Bekanntlich gibt es im Gastgewerbe eine bedeutende Personalfluktuation. Doch wie viele Anstellungen betreffen Stammpersonal, wie viele neue Arbeitskräfte? Und konkurriert das Gastgewerbe mit anderen Branchen um Arbeitskräfte? Aufschluss gibt die Ausgabe Nr. 10 des Informationsblattes "Arbeitsmarkt-News" der Arbeitsmarktbeobachtung der Landesabteilung Arbeit.
"Wir haben die Daten seit 1998 analysiert", führt Stefan Luther, Direktor der Landesabteilung Arbeit, in die Ergebnisse ein: "1998 hatten wir noch 14.000 Anstellungen, im bisherigen Rekordjahr 2019 über 34.000. Interessant ist, dass der Anteil des Stammpersonals stets zwischen 45 und 55 Prozent lag", so Luther weiter. Aber es gebe bedeutende Unterschiede.
Höhere Personalkontinuität im Beherbergungswesen
Laut Untersuchung der Arbeitsmarktbeobachtung arbeiten in der Gastronomie 34 Prozent Stammpersonal, in der Beherbergung sind es 53 Prozent (im Zeitraum 2015-19). Dies gilt auch für die Berufe: Ob Köche, Kellner oder Barkeeper – in den Beherbergungsbetrieben lässt sich eine höhere Personalkontinuität feststellen als in der Gastronomie. Eine weitere Rolle spielt die Art der Saison: In den Landesteilen mit ausgeprägter Wintersaison wird stärker auf Stammpersonal gesetzt, und zwar sowohl in der Beherbergung als in der Gastronomie.
Arbeitsplatz- und Branchenwechsel
Aus Sicht der Arbeitgeber sind nicht nur andere Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe eine Konkurrenz, sondern auch andere Wirtschaftszweige. Zwischen 2015 und 2019 sind jährlich 6000 Personen aus dem Gastgewerbe in andere Branchen gewechselt; das Gastgewerbe hat allerdings jährlich 5000 Personen angestellt, die vorher in anderen Wirtschaftssektoren beschäftigt waren – ein negativer Saldo, für den zur Hälfte der Handel und der öffentliche Sektor verantwortlich zeichnen. Mit Zahlen unterlegt: Ein Prozentpunkt Wachstum im Handel oder im Öffentlichen Sektor führt dazu, dass die Tourismusbetriebe um zwei bis drei Prozentpunkte weniger Stammpersonal anstellen und somit Menschen rekrutieren, die vormals noch nicht in Südtirol beschäftigt waren. Deren Anteil unter den Tourismusmitarbeitern steigt dann um zwei Prozentpunkte.
Unterschiedliche Rekrutierungsformen
Abteilungsdirektor Luther bringt die Botschaft der Analyse auf den Punkt: "Bereits innerhalb des Tourismus gibt es unterschiedliche Rekrutierungsformen. Es zeigen sich auch Unterschiede nach Beruf und Landesteil. Die Konkurrenz durch andere Sektoren ist kein Novum. Der genaue Blick auf die Daten zeigt: Im Zeitraum März bis September 2021 hat es diesbezüglich im Vergleich zu den pandemiefreien Vorjahren keine substantielle Veränderung gegeben; jedenfalls keine, die sich in Zahlen niederschlägt." Klar sei, dass veränderte Übernachtungszahlen zu Veränderungen der Beschäftigungslage führen: "Pro 20 Übernachtungen mehr oder weniger braucht es einen Beschäftigten mehr oder weniger."
Aktive Arbeitmarktpolitik gefragt
Für Landesrat Philipp Achammer zeigen die vorliegenden Daten, wie stark der Südtiroler Arbeitsmarkt, insbesondere der Tourismus, von Mobilität zwischen Betrieben und Berufen gekennzeichnet sei. "Für mich". betont der Landesrat, "ist es ein weiterer Beleg, dass die Südtiroler aktive Arbeitsmarktpolitik beide Seiten betreuen und beraten muss: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Arbeitssuche, aber immer stärker auch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Personalsuche. Mehr Stammpersonal bedeutet auch mehr Planungssicherheit für die Betriebe und auch ein Mehr an sozialer Sicherheit für die Beschäftigten."
Weiterführende Informationen befinden sich in der Arbeitsmarkt-News 10/2021.
Zudem stellt die Abteilung Arbeit ein tagesaktuelles Monitoring der Auswirkungen von COVID-19 auf den Südtiroler Arbeitsmarkt und des partiellen Entlassungsverbotes zur Verfügung.
Link zur Originalaussendung mit den eventuellen dazugehörigen Fotos, Videos und Dokumenten
LPA/red