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Landesstabilitätsgesetz 2022: Grünes Licht für Entwurf

Das heute im Entwurf genehmigte Landesstabilitätsgesetz 2022 beinhaltet eine emissionsgebundene Kfz-Steuerbefreiung und die Festschreibung der Höchstausgaben für die Kollektivvertragsverhandlungen.

Mit dem Haushaltsentwurf für das kommende Jahr hat die Landesregierung heute (26. Oktober) den Entwurf für das Landesstabilitätsgesetz 2022 vorgelegt. Dieser sieht im Bereich der Einnahmen Änderungen und Neuerungen bei der Kraftfahrzeugsteuer vor. 

So sollen die Kfz-Steuer-Befreiungen für neu zugelassene Fahrzeuge ab dem kommenden Jahr den Kohlendioxid-Emissionen Rechnung tragen. Derzeit sind - unabhängig von den Emissionswerten alle "umweltfreundlichen" Fahrzeuge - ob mit Wasserstoff-, Methan- oder Flüssiggasantrieb beziehungsweise mit Hybridantrieb mit Elektro-Verbrennungsmotor – für mindestens drei Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Nachdem in den vergangenen Jahren sehr viele Fahrzeuge mit Hybridantrieb zugelassen worden sind, deren Kohlendioxidausstoß so hoch ist, wie jener von Fahrzeugen mit traditionellem Benzin- oder Dieselantrieb, möchte die Landesregierung Maßnahmen einführen, die auf eine nachhaltige und emissionsbezogene Fahrzeugbesteuerung abzielen. So sollen die Kfz-Steuer-Befreiungen für neu zugelassene Fahrzeuge bereits ab dem kommenden Jahr den Kohlendioxid-Emissionen Rechnung tragen und auf jeden Fall nur für Fahrzeuge mit einer Höchstleistung von 185 Kilowatt vorgesehen werden. 

Der Entwurf des Stabilitätsgesetzes sieht daher vor, dass bei Kohlendioxid-Emissionen unter 30 Gramm pro Kilometer, sollen Fahrzeuge immer noch fünf Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit werden. Liegt der Ausstoß zwischen 31 und 60 Gramm je Kilometer, so soll die derzeitige Befreiungsdauer von drei Jahren beibehalten werden. Zwischen 61 und 95 Gramm pro Kilometer gilt die Befreiung für zwei Jahre und zwischen 96 und 135 Gramm je Kilometer noch ein Jahr. Für Fahrzeuge, die mehr als 135 Gramm Kohlendioxid je Kilometer ausstoßen, wird es demnach keine Steuerbefreiung mehr geben. Auch zwei Verfahrensvereinfachungen sind vorgesehen: und zwar sollen die Gebühren für Fahrzeuge mit Mischnutzung an jene der Personenkraftwagen angepasst und die Aussetzung der Steuerpflicht für Gebrauchtfahrzeuge, die für den Verkauf bestimmt sind, in Südtirol autonom und weniger bürokratisch geregelt werden.

Was die Ausgaben angeht, legt der Landesstabilitätsgesetzentwurf die Höchstausgaben für die Kollektivvertragsverhandlungen auf bereichsübergreifender Ebene, für die Lehrpersonen der Schulen staatlicher Art sowie die Führungskräfte fest. Ebenso schafft er die Grundlagen für ein Landeszusatzabkommen für das ärztliche vertragsgebundene Personal und mit den Apotheken. Schließlich bemisst das Stabilitätsgesetz die Ausstattung der fünf Fonds für die Lokalfinanzen.


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LPA/jw