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Gesetz zur Gewaltprävention ab 17. Dezember in Kraft
Ab Jänner wird unter anderem an den Kriterien für den neuen Solidaritätsfonds gearbeitet. Für Soziallandesrätin Deeg werden damit Unterstützung, Prävention und Netzwerkarbeit gestärkt.
Mit der Veröffentlichung des Amtsblattes am morgigen (16. Dezember) Donnerstag tritt das Landesgesetz 13/2021 "Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder" am Freitag, 17. Dezember in Kraft. Für Soziallandesrätin Waltraud Deeg ein wichtiger Schritt, um weitere Maßnahmen in die Wege leiten zu können: "Die breite Zustimmung zum Gesetz hat gezeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind, um Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder aktiv anzugehen. Mit dieser neuen rechtlichen Basis können wir die Präventionsarbeit ausbauen, die Unterstützung verstärken und die Vernetzung fördern." Dies sei auch nötig, um die geschlechtsspezifische Gewalt weiter einzudämmen: "Gewalt ist keine Privatsache", wiederholt Landesrätin Waltraud Deeg ihren Appell, den sie bereits in die Diskussion im Landtag eingebracht hatte, "es gilt unsere Bemühungen in diesem Bereich weiter auszubauen, um Opfer, aber auch Täter, zu ermutigen, die nötigen Schritte zu unternehmen, bevor es zur Eskalation kommt."
Nachdem das Landesgesetz 13/2021 ab morgen in Kraft ist, kann ab Jänner an unterschiedlichen Aspekten gearbeitet werden. So wird das Amt für Kinder- und Jugendschutz und Soziale Inklusion beginnen, an den Kriterien für den neuen Solidaritätsfonds zu arbeiten. Dieser wird künftig Frauen, die Opfer von Gewalt und Misshandlung sind, in der Phase der Einleitung des Gerichtsverfahrens und bei Klagen vor Gericht unterstützen. Der Fonds wird zur Deckung der Kosten für den rechtlichen Beistand in Straf- und Zivilsachen verwendet, wenn ein Gewaltopfer sich in einer schwierigen finanziellen Situation befindet. Zudem wird an der Einberufung des Koordinierungstisches und am territorialen Anti-Gewalt-Netzwerk gearbeitet, unter anderem indem die Gemeinden dazu angehalten werden, eine für diesen Themenbereich zuständige Kontaktperson zu ernennen. Parallel dazu wird die Weiterentwicklung der bereits bestehenden Projekte und Maßnahmen vorangetrieben und die Leitlinien (beispielsweise zur miterlebten Gewalt, zum Projekt Erika oder zu Gewalttätern) werden dem neuen Gesetz entsprechend erarbeitet beziehungsweise angepasst.
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LPA/ck