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Koordinierungstisch zur Gewaltprävention tritt erstmals zusammen
Um Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen vernetzt voranzutreiben, wurde durch das Landesgesetz 13/2021 ein ständiger Koordinierungstisch eingesetzt.
Im Dezember 2021 wurde das Landesgesetz Nr. 13/2021 verabschiedet, mit dem das Land Südtirol das Engagement im Bereich der Prävention und der Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder verstärken will. Heute (20. Mai) hat sich der darin begründete ständige Koordinierungstisch erstmals getroffen. Unter der Koordination des Amtes für Kinder- und Jugendschutz und soziale Inklusion und deren Direktorin Petra Frei engagieren sich im Koordinierungstisch die Vertreterinnen des Netzwerks der Frauenhausdienste Barbara Wielander, Katia Schneider und Sigrid Pisanu, die Vertretungen der Sozialdienste und Koordinationsstellen der territorialen Anti-Gewalt-Netzwerke Susanne Rieder, Giordano Ometto, Karin Gross, Claudia Gorfer, Paola Santoro und Miriam Fassnauer, die Präsidentin des Landesbeirates für Chancengleichheit Ulrike Oberhammer, für das Frauenbüro des Landes Astrid Pichler sowie die Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller. Mit dem Koordinierungstisch werde eine wichtige Vernetzungsplattform bestehender Dienste und Organisationen geschaffen, um den Austausch untereinander weiter zum Schutz der Gewaltopfer zu verstärken, betonte Soziallandesrätin Waltraud Deeg im Vorfeld der Sitzung.
Zu den Aufgaben des Tisches zählen die Erarbeitung und Beratung von Vorschlägen, die Erfassung von Problemen und Bedürfnissen der territorialen Netzwerke, die Festlegung eines Dreijahresplanes mit Aktionen und Maßnahmen im Sinne des Gesetzes, die Erarbeitung von Einvernehmensprotokollen und die Überwachung der Anwendung des Gesetzes. In der ersten Sitzung ging es vor allem darum, die Arbeitsweise des Koordinierungstisches abzustimmen. Die Geschäftsordnung des Koordinierungstisches muss schließlich von der Landesregierung verabschiedet werden.
Informiert wurde zudem über den Stand der Umsetzung des Landesgesetzes. So wurden bereits interne Gespräche zur Einrichtung des Solidaritätsfonds geführt, Mitte März haben sich die Kontaktpersonen auf Gemeindeebene erstmals vernetzt. Ausgearbeitet und teils schon in Umsetzung wurden Leitlinien für Minderjährige, die Gewalt miterlebt haben, und jene für die Nothilfe und für die sozio-sanitäre Betreuung von Opfern von Gewalt (das so genannte Protokoll Erika). In seinen nächsten Sitzungen wird der Koordinierungstisch über Maßnahmen für den dreijährigen Landesplan diskutieren, damit die einzelnen Maßnahmen möglichst rasch in Umsetzung gehen können.
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LPA/ck