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Landesregierung befasst sich mit Gemeinden mit Wohnungsnot
Thema der Landesregierung waren heute (28. Juni) auch die Gemeinden mit Wohnungsnot. Der Mindestmietpreis €/m² ist dort um mindestens 20 Prozent höher als der durchschnittliche Landesmindestmietpreis.
Die Landesregierung hat sich in ihrer heutigen (28. Juni) Sitzung mit den Gemeinden mit Wohnungsnot befasst. Die Bestimmungen für die Gemeinden mit Wohnungsnot sind im Landesgesetz Nr. 3 vom April 2014 festgelegt. Darin wird die Landesregierung ermächtigt, jährlich bis zum 30. Juni zu beschließen, welche Gemeinden ab dem 1. Jänner des darauffolgenden Jahres als Gemeinden mit Wohnungsnot zu betrachten sind, wobei auch zwischen einzelnen Gemeindegebieten unterschieden werden kann. Nach Anhörung des Rates der Gemeinden hat die Landesregierung heute die vorläufige Liste der Gemeinden mit Wohnungsnot diskutiert. Nun können die betroffenen Gemeinden ihre Stellungnahmen dazu abgeben. In einem zweiten Schritt wird die Landesregierung dann das definitive Verzeichnis der Gemeinden mit Wohnungsnot beschließen.
"Die im Landesgesetz 3/2014 vorgesehenen Bestimmungen für die Gemeinden mit Wohnungsnot zielen darauf ab, den Steuerdruck für Besitzer von zur Verfügung stehenden Wohnungen so zu erhöhen, dass diese zur Vermietung angeboten werden. In der Folge sollte es mehr Angebot am Mietmarkt geben", erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher. Die dadurch generierten Mehreinnahmen für die Gemeinden müssten dazu dienen, bei vermieteten Wohnungen eine Entlastung herbeizuführen, unterstrich Kompatscher. Es handle sich allerdings um eine Maßnahme, die nur in Gemeinden mit hoher Wohnungsnot gerechtfertigt erscheint.
Mindestmietpreis €/m² im Monat aus OMI-Datenbank
Die Daten für die Ermittlung der Gemeinden mit Wohnungsnot stammen aus der Datenbank der Beobachtungsstelle des Immobilienmarktes (Osservatorio del Mercato Immobiliare, OMI) bei der Agentur der Einnahmen. Herangezogen werden die Mindestmietpreise Euro/Quadratmeter (€/m²) im Monat. Die vorläufige Liste der 21 Gemeinden mit Wohnungsnot mit deren Mindestmietpreisen sowie dem Landesdurchschnittsmindestmietpreis sind im Anhang angeführt. Als Gemeinden mit Wohnungsnot gelten Gemeinden, deren Mindestmietpreis Euro/Quadratmeter im Monat um mindestens 20 Prozent höher ist als der durchschnittliche Mindestmietpreis auf Landesebene.
Nach Anhörung der betroffenen Gemeinden wird die Landesregierung in den nächsten Wochen das Verzeichnis der Gemeinden mit hoher Wohnungsnot definitiv beschließen.
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LPA/mpi