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Wassernotstand: Bewässerung von Grünflächen von 9 bis 20 Uhr verboten
In Südtirol gilt im Einzugsgebiet der Etsch bis auf Widerruf der Wassernotstand. Diesen hat Landeshauptmann Arno Kompatscher gestern (13. Juli) in einer Wassernotstandsverordnung festgelegt.
In Südtirol gilt im Einzugsgebiet der Etsch bis auf Widerruf der Wassernotstand. Angesichts der anhaltenden Trockenheit und der spärlichen Niederschläge, der Trockenheit und der überdurchschnittlich warmen Temperaturen, der aufgebrauchten Schneereserven und der großen Probleme bei der Wasserversorgung im Etsch-Einzugsgebiet hat Landeshauptmann Arno Kompatscher gestern (13. Juli) eine Wassernotstandsverordnung unterzeichnet, in der Maßnahmen zur Wassereinsparung festgelegt werden: So werden sämtliche Wassernutzende angehalten, mit dem wertvollen und derzeit besonders nachgefragten und knapper werdenden Gut Wasser "sparsam, nachhaltig und effizient umzugehen und den Verbrauch auf das notwendigste Minimum zu beschränken". Dies gilt insbesondere für die Landwirtschaft und für Gärten oder Parkanlagen.
Bewässerung von Grünflächen zwischen 9 und 20 Uhr verboten
"Besonders wichtig ist es, den Wasserverbrauch in privaten Grünanlagen, Parks und Gärten einzuschränken, da dieses Wasser im Unterschied zum Trinkwasser in den Haushalten, nicht direkt in die Gewässer zurückfließt sondern verdunstet. Im Speziellen die Trinkwasserversorgung im Unterlauf der Etsch leidet unter der geringen Wasserführung derselben", betont der Direktor im Amt für nachhaltige Gewässernutzung, Thomas Senoner. Daher wird die Bewässerung von privaten, öffentlichen und touristisch genutzten Grünflächen zwischen 9 und 20 Uhr verboten. In der Landwirtschaft wird aus diesem Grund in den wärmsten Tagesstunden zwischen 10 und 18 Uhr die Oberkronenberegnung untersagt. Dies gilt für alle Beregnungsanlagen, die nicht an einen Beregnungsturnus gebunden oder nicht mit Tropfern ausgestattet sind.
Die Forststationen überwachen die Einhaltung der Bestimmungen und melden etwaige Übertretungen dem Amt für nachhaltige Gewässernutzung. Die Verordnung folgt auf jene, mit der Landeshauptmann Kompatscher im April zur Einschränkung des Wasserverbrauchs aufgerufen hatte, nachdem die ständige Beobachtungsstelle der Wassernutzungen der Flussgebietseinzugsgebietsbehörde der Ostalpen die "mittlere" Aufmerksamkeitsstufe ausgerufen hatte, und wurde mit den Gemeinden im Etsch-Einzugsgebiet abgestimmt.
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LPA/jw