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Ausbildung in Allgemeinmedizin: Anmeldungen für Wettbewerb gestartet
Ab sofort können sich Interessierte für den Wettbewerb für die Sonderausbildung in Allgemeinmedizin anmelden. Frist für das Einreichen der Gesuche ist der 30. Jänner 2023.
30 Ausbildungsplätze für die Sonderausbildung in Allgemeinmedizin stehen für den Zeitraum 2023-2026 zur Verfügung. Den Wettbewerb und die Modalitäten der Ausschreibung hat die Landesregierung in ihrer Sitzung am 29. November genehmigt. Im kommenden Jahr werden wieder zwei Prüfungssessionen abgehalten: Die erste Prüfung findet am 1. März 2023, die zweite voraussichtlich Anfang Juli 2023 statt. Die Gesuche für die erste Session können ab sofort bis innerhalb 30. Januar 2023 um 12.00 Uhr eingereicht werden. Die Ausbildung selbst beginnt am 3. April 2023.
Seit Mai diesen Jahres kann die Ausbildung auch in Teilzeit absolviert werden. "Dadurch lassen sich Familie und Beruf besser vereinbaren und es wird den Absolventinnen und Absolventen ermöglicht, einer Nebentätigkeit nachzugehen," unterstreicht Gesundheitslandesrat Arno Kompatscher. "In unserem Gesundheitssystem nehmen Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin eine entscheidende Rolle ein, da sie ein wichtiger Bezugspunkt für Patientinnen und Patienten sind. Gleichzeitig haben wir einen großen Bedarf an Allgemeinmedizinerinnen und -medizinern: Zurzeit sind 280 Ärztinnen und Ärzte im Dienst – aber bereits heute sind um die 70 Stellen unbesetzt. Es ist uns daher ein Anliegen, die Attraktivität des Berufes und der Ausbildung weiter auszubauen." Eine weitere Neuerung betrifft die Möglichkeit, dass Interessierte das Gesuch einreichen können, auch wenn sie das Medizinstudium noch nicht beendet haben. Denn seit kurzem reicht es aus, das Medizinstudium bis spätestens einen Tag vor der Aufnahmeprüfung abzuschließen.
Aktuell absolvieren insgesamt 26 Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Ausbildung in Allgemeinmedizin. Erst kürzlich haben zwölf Ärztinnen und Ärzte ihre Ausbildung beendet (LPA hat berichtet). Während der Ausbildung erhalten die Auszubildenden ein monatliches Landesstipendium. Im Gegenzug verpflichten sich die Absolventinnen und Absolventen, innerhalb von fünf Jahren nach Abschluss der Ausbildung für drei Jahre als Allgemeinmedizinerin oder -mediziner im Landesgebiet zu arbeiten. Die Sonderausbildung in Allgemeinmedizin findet am Institut für Allgemeinmedizin am Universitären Ausbildungszentrum für Gesundheitsberufe "Claudiana" und in den akkreditierten Krankenhäusern des Landes sowie bei Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin und Pädiatrie statt.
Weitere Informationen zur Sonderausbildung in Allgemeinmedizin sind auf der Webseite des Landes Südtirol im Portal Dienstleistungen zu finden oder erteilt das Landesamt für Gesundheitsordnung (Elena Cortese: 0471 418144).
Link zur Originalaussendung mit den eventuellen dazugehörigen Fotos, Videos und Dokumenten
LPA/so