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Wasserstoffproduktion in Ex-Industriegebieten: Jetzt Projekte abgeben

Der Bau von Wasserstoffproduktionsanlagen in Ex-Industriegebieten wird jetzt mit europäischen Geldern aus dem Pnrr bezuschusst. Die Landesregierung hat die Vereinbarung mit dem Ministerium genehmigt.

Bis zum 6. März können Unternehmen und Zusammenschlüsse von Unternehmen um finanzielle Unterstützung für den Bau von Anlagen zur Wasserstoffproduktion in ehemaligen Industriegebieten in Südtirol ansuchen. Insgesamt stehen rund 14 Millionen Euro an europäischen Geldern aus dem Wiederaufbaufonds Pnrr bereit. Die Landesregierung hat diese Woche auf Vorschlag von Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider die dazugehörige Vereinbarung für die Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit in Rom genehmigt. Auch die Ausschreibung wurde beschlossen und ist schon online.

"Innovation, Nachhaltigkeit und die intelligente Nutzung lokaler Ressourcen sind wichtige Faktoren für eine lebenswerte Zukunft", unterstreicht Mobilitätslandesrat Alfreider. Vor allem im Bereich Mobilität setze das Land auf emissionsfreie Antriebe, um die Dekarbonisierung voranzutreiben und so die Umwelt zu schonen und die Lebensqualität zu verbessern. Ein wichtiger Schritt dahin ist laut Alfreider der im Wasserstoffmasterplan festgeschriebene Bau von Anlagen fürs Erzeugen von Wasserstoff. "Dabei liegt der Fokus auf der Produktion von grünem Wasserstoff, insbesondere für die emissionsfreie Mobilität", sagt Alfreider.

Wettbewerbsverfahren mit Rangordnung

In diesem Sinne wurde am 31. Jänner die Bekanntmachung zur Auswahl von Projektvorschlägen für den Bau von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff auf aufgelassenen Industriegebieten veröffentlicht. "Die Projekte werden auf der Grundlage eines Wettbewerbsverfahrens mit Rangordnung gewährt", erklärt Mobilitätsressortchef Martin Vallazza.

Für förderfähige Kosten beträgt der Beitragssatz maximal 100 Prozent. Ansuchen können Unternehmen, die Interventionen für einen oder mehrere Elektrolyseuere für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und dazugehörigen Hilfssysteme, die für den Produktionsprozess erforderlich sind (auch Wasserstoffkompressions- und -speichersysteme) und für eine oder mehrere zusätzliche Anlagen, die an die Elektrolyseure angeschlossen sind, einschließlich etwaiger Wasserstoffspeichersysteme setzen wollen.

Anträge bis 6. März möglich

Die Anträge um Förderung müssen der Landesabteilung Mobilität bis zum 6. März 2023, 12.00 Uhr, via PEC-Mail übermittelt werden. Alle Details sind in der Ausschreibung auf der Internetseite des Landes Südtirol zu finden.


Link zur Originalaussendung mit den eventuellen dazugehörigen Fotos, Videos und Dokumenten

LPA/san