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Wohnbau: Landesregierung genehmigt mehrjähriges Einsatzprogramm
102,5 Millionen Euro stehen im Jahr 2023 im Bereich Wohnbauförderung bereit. Gefördert werden damit v.a. Bau, Kauf und Sanierung der Erstwohnung. Im Vorjahr wurden dazu über 1900 Gesuche genehmigt.
Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am Dienstag (7. Februar) auf Vorschlag von Wohnbaulandesrätin Waltraud Deeg das mehrjährige Einsatzprogramm für den geförderten Wohnbau gutgeheißen. Im heutigen Landesregierungsbeschluss wurden den einzelnen Förderungsarten insgesamt 58 Millionen Euro zugewiesen. Mit 44,5 Millionen Euro, die dem Bereich Wohnbau bereits zugewiesen wurden, stehen damit für das Jahr 2023 insgesamt rund 102,5 Millionen Euro zur Verfügung, die auf die unterschiedlichen Einsatzarten aufgeteilt werden.
In den vergangenen Jahren seien mit mehreren gesetzlichen Änderungen und Neuerungen wichtige Schritte zur Weiterentwicklung des Bereichs Wohnen gemacht worden, ist Landesrätin Deeg überzeugt: "Südtirol kann auf eine Eigentumsquote von nahezu 70 Prozent verweisen, was europaweit einen Spitzenwert darstellt. Das zeigt, dass wir angemessene Antworten auf die Wohnraumentwicklung gegeben haben", sagt die Landesrätin und ergänzt: "Wohnen in all seinen Formen ist eine der zentralen Voraussetzungen für alle Generationen. Angesichts der lokalen und internationalen Preisentwicklung wird dies auch bei uns eine der größten sozialpolitischen Herausforderungen bleiben."
Fast 50 Millionen Euro stehen für die Anschaffung der Erstwohnung bereit
Mit 48,9 Mio. Euro fließt ein großer Anteil an Geldmitteln auch 2023 in den Bereich der Förderung von Bau, Kauf, Wiedergewinnung, die konventionierte Wiedergewinnung der Erstwohnung, Beiträge für soziale Härtefälle und Naturkatastrophen sowie die Beseitigung architektonischer Barrieren. Rund 19,2 Millionen sind als Beiträge für die Baulandbeschaffung an die Gemeinden und als Fördermittel für Stiftungen, Konsortien und Pfarreien für die konventionierte Sanierung reserviert. Weitere 24 Millionen Euro sind für das Bausparen vorgesehen. Letzteres wird seit einigen Jahren über die Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) verwaltet.
Zusätzliche 6,9 Millionen Euro stehen aus dem gesamtstaatlichen Ergänzungsfond zum Wiederaufbauplan (Pnrr) für das Institut für den sozialen Wohnbau (Wobi) und für die Gemeinden zur Verfügung, als Anteil aus dem Mehrjahresprogramm bis 2026 von insgesamt 18 Millionen Euro. 3,5 Millionen Euro sind als Restfinanzierung für das Wobi vorgesehen, das sich die gesamte Bau- und außerordentliche Instandhaltungstätigkeit für die nächsten Jahre über das aufgenommene Darlehen im Ausmaß von 125 Millionen Euro finanziert.
82,7 Millionen im Jahr 2022 investiert
Im Jahr 2022 wurden 1913 Gesuche von den Ämtern der Landesabteilung Wohnungsbau genehmigt sowie 34,2 Millionen Euro ausbezahlt. Der Großteil davon, nämlich 21,7 Millionen Euro, ging an Antragstellende, die eine Erstwohnung gekauft oder neu gebaut haben. 8,3 Millionen Euro wurden für Sanierungen oder für die konventionierte Wiedergewinnung der Erstwohnung ausbezahlt. 4,2 Millionen Euro wurden über andere Förderungsarten ausbezahlt (z.B. für den Abbau architektonischer Barrieren, Baulandbeschaffung, Notstandshilfen im Falle von Naturkatastrophen oder sozialer Härtefälle).
Hinzu kommt die Unterstützungsform des Bauspardarlehens: 460 Antragstellenden wurden im Jahr 2022 insgesamt 48,5 Millionen Euro für die Realisierung ihres Eigenheims zur Verfügung gestellt. Durchschnittlich haben damit Bausparerinnen und Bausparer 105.618,59 Euro an Darlehen erhalten.
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LPA/ck