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Chancengleichheit: Gemeinsam für Respekt gegen Diskriminierung

Bei einem Informationsaustausch des Landesbeirats für Chancengleichheit mit den Ombudsstellen haben Gleichstellungsrätin Morandini und Priska Garbin von der Antidiskriminierungsstelle informiert.

Nach dem ersten Austausch mit der Volksanwaltschaft und der Kinder- und Jugendanwaltschaft folgte in der Sitzung des Landesbeirats für Chancengleichheit für Frauen am Internationalen Tag zur Beseitigung der Diskriminierung (1. März) das Treffen mit der Gleichstellungsrätin des Landes und der bei der Volksanwaltschaft angesiedelten Antidiskriminierungsstelle. "Als Landesbeirat für Chancengleichheit für Frauen möchten wir unsere gute Zusammenarbeit mit den Ombudsstellen des Landes weiter stärken. Unser Austausch zu den jeweiligen Kompetenzen und Zuständigkeiten bildet die Wissensgrundlage, um auf alle Anfragen die bestmögliche Information und Unterstützung anzubieten, um den Frauen helfen zu können," beschreibt Präsidentin Ulrike Oberhammer den Hintergrund der Einladung zur Sitzung des Landesbeirats.

Antidiskriminierungsstelle 

Die vielfältigen Aufgaben der noch "jungen" Antidiskriminierungsstelle sind im Landesgesetz 11/2020 geregelt. Sie hat im Februar 2022 ihre Arbeit aufgenommen und ist bei der Volksanwaltschaft angesiedelt. Die unabhängige Anlaufstelle will das Recht auf Gleichheit und Nichtdiskriminierung umsetzen und den Grundsatz fördern, sodass alle Menschen die gleiche Würde haben. Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Priska Garbin erfasst systematisch Diskriminierungen, gewährleistet die Möglichkeit Diskriminierungsfälle – auch in Form von Hassreden und Hassverbrechen – zu melden, bietet Beratung und Mediation an, entwickelt Initiativen und Projekte zur Förderung der Menschenrechte und der Gleichbehandlung und wacht über die Einhaltung der europäischen und internationalen Vereinbarungen in Bezug auf das Diskriminierungsverbot. Meldungen von Seiten der Bevölkerung können auch in anonymer Form vorgebracht werden und helfen, die verschiedenen Formen der Diskriminierung sichtbar zu machen.

Gleichstellungsrätin mit Anti-Mobbing-Dienst

Die Gleichstellungsrätin Michela Morandini informiert und berät Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund ihres Geschlechtes eine Diskriminierung am Arbeitsplatz erfahren. Mit dem Landesgesetz 4/2021 zu "Prävention und Umgang mit Mobbing, Straining und Gewalt am Arbeitsplatz" wurde der Anti-Mobbing-Dienst beim Amt der Gleichstellungsrätin angesiedelt. Die Kernaufgaben dieses Dienstes sind Information, Beratung und Mediation für Arbeitnehmende sowie für Arbeitgebende und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit in Zusammenarbeit mit Vereinen und Institutionen. Mit Landesgesetz Nr. 11 vom 9. Oktober 2020 wurde der Südtiroler Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen eingerichtet und dessen Geschäftsstelle bei der Gleichstellungsrätin angesiedelt. Hauptaufgabe des Monitoringausschusses ist es, die Umsetzung der UN-Konvention in Südtirol zu fördern und zu überwachen.

Die Mitglieder des Landesbeirates für Chancengleichheit für Frauen waren sich über die Wichtigkeit des regelmäßigen Austausches mit den verschiedenen Ombudsstellen des Landes einig. Dadurch würden die Dienste gestärkt, die Sichtbarkeit der verbindenden Themen steige und somit erhöhten sich die Chancen, jene Menschen zu erreichen, die Hilfe und Unterstützung benötigen. In Anwesenheit des zuständigen Landesrates für die Gleichstellung, Landeshauptmann Arno Kompatscher, wurde im Landesbeirat angeregt über die vorgestellten Themen diskutiert.


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LPA/red