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Verkehrsflussüberwachung: Weg frei für Vereinbarung

Mit Kameras soll der Verkehrsfluss überwacht werden, zudem werden sie als stille Ermittler fungieren. Heute ermächtigte die Landesregierung den Landeshauptmann zur Unterzeichnung einer Vereinbarung.

In Zukunft werden Land, Gemeinden und die Sicherheitskräfte auf ein gemeinsames Netz an Verkehrslesekameras zugreifen können. Die Grundlage dafür wurde heute (22. August) von der Landesregierung genehmigt. Landeshauptmann Arno Kompatscher wurde dazu ermächtigt, eine Vereinbarung zur Umsetzung des Projektes gemeinsam mit dem Regierunskommissariat, Quästur, Carabinieri, Finanzwache und den Gemeinden zu unterzeichnen. 

Um kostensparend auf ein einheitliches Netz an Informationen zugreifen zu können, wird die Zusammenarbeit nun intensiviert. Der Landesstraßendienst hat für die Verkehrsflussanalyse bereits 124 Kameras auf den Staats- und Landesstraßen installiert. Künftig werden auch die 82 Kameras der Bezirksgemeinschaft Überetsch-Unterland in dieses System eingebunden. Sicherheitskräfte sollen in Zukunft nun eigenständig im Zuge ihrer Ermittlungen auf die Daten dieser Kameras zugreifen dürfen. Für das Verkehrsmonitoringsystem des Landes bringt dies ebenfalls Vorteile, um ein dichteres Netz an Echtzeitinformationen zu erhalten. "Anhand der Daten, die uns durch dieses dichte Netz an Kameras geliefert werden, können wir Verkehrsflussanalysen erarbeiten und dadurch die richtigen Schritte setzen, um den Verkehr besser steuern und Gefahrenpunkte auf unseren Straßen schneller erkennen zu können“, erläutert Landesrat Daniel Alfreider.

In den kommenden Monaten wird die Vereinbarung nun vom Landeshauptmann gemeinsam mit dem Regierungskommissar unterzeichnet werden, in einem zweiten Moment auch von den Gemeinden. Wichtig bei der Erarbeitung des Abkommens war die Bestimmung und Einhaltung der Datenschutzrichtlinien. So werden alle Daten für das Verkehrsmonitoringsystem wie gehabt verschlüsselt und dienen lediglich dazu, den Verkehrsfluss zu rekonstruieren. Die Ordnungskräfte können eigenständig auf unverschlüsselte Daten zugreifen, welche aus dem eigenen Zuständigkeitsgebiet stammen. Jeder Zugriff und jede Abfrage wird vom System registriert.


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LPA/pt